Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hab ja schon einen anderen Beitrag geschrieben, dass ich als Untermieter in einer WG wohne. Kaution waren 800 Euro und in meine Wohnungskündigung schrieb ich, dass die 800 Euro mit Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden. Mit der Bitte um Unterschrift hat er meine Kündigung bekommen. Nun schreibt er, aufgrund vermuteter [/b:c05e6]höherer Nebenkosten werden nur 650 Euro zurück gezahlt. Die Nebenkostenabrechnung für 2007 ist aber erst später zu erwarten und soweit ich hier im Forum gelesen habe, muss eine Kaution nach spätestens 6 Monaten zurückgezahlt werden. Darf dieses Geld denn einbehalten werden? Oder muss er mir eine Rechnung stellen, wenn die Abrechnung dann tatsächlich vorhanden ist?
Danke, Sufenta

1 Kommentar zu „Einbehalten der Kaution als Nebenkostennachzahlung?”

Rano Experte!

Ist ok so.
Rückzahlung der Kaution abzgl. eines zu erwartenden Fehlbetrages aus BK-Abrechng.

Gruß
Ralph

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.