gefragt von administrator am 30.11.1999

begehung durch vermieter

hallo leute,

ich hab zu meinem problem noch keinen thread gefunden deshalb:

ich bin in einer mietwohnung in wien seit 3 jahren, am 31.mai laeuft der mietvertrag aus, und die vermieterin hat mir ein email geschickt dass ich ausziehen muss (ob ein formloses email dazu reicht ist jetzt eine andere geschichte)... mein problem ist dass sie bereits mit einem makler zu uns in die wohnung gekommen ist und jetzt moechte dass jede woche dieser makler mit interessenten einmal die wohnung begehen kann...

ich habe bis jetzt auf das email mit dieser forderung noch nicht geantwortet, weil ich es eigentlich nicht fuer gut heisse dass fremde menschen durch ja noch MEINE wohnung gehen...

im mietvertrag steht:

Der vermieter bzw. ein bevollmaechtigter vertreter ist berechtigt, das Mietobjekt in angemessenen zeitabstaenden nach vorheriger Ankuendigung aus wichtigen gruenden zu besichtigen.

Meine fragen sind jetzt:

Muss ich den makler wirklich in die wohnung lassen, vielleicht sogar jede woche einmal?
Muss ich auf das email antworten? d.h. darf ich es vielleicht einfach "totschweigen"?

ich hoffe es kennt sich jemand in dieser angelegenheit aus, und das oesterreichische mietrecht ist nicht sehr verschieden vom deutschen

lg
matthias
Stichwörter: begehung + vermieter

Antworten

antwort von Susanne am
Sorry, zum österreichischen Mietrecht kann ich keine Auskunft geben....

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