gefragt von administrator am 30.11.1999

Gewerbe in reinem Mietshaus

Folgendes Problem: in unserem Mietshaus mit insgesamt nur vier Parteien übt ein Nachbar seit einigen Monaten ein Gewerbe mit (regem) Kundenkontakt aus.
Es kommt zu Lärmbelästigungen (Sitzungen auch an Sonn- und Feiertagen, bis 22.00, laute und lange Gespräche im Treppenhaus, Getrampel, Unruhe...)
Dazu kommt eine starke Verschmutzung des Treppenhauses- z.B. Hundekot auf dem von uns zu reinigenden Treppenabschnitt....

Der Vermieter scheint seine Genehmigung erteilt zu haben - allerdings ohne die anderen Mieter davon in Kenntnis zu setzen oder zu fragen.
Dies hat natürlich auch der Nachbar unterlassen.
Ausserdem hat die Gemeinde die Zweckentfremdung bei freifinanziertem Wohnraum aufgehoben.

Was können wir tun? Wie ist die Rechtslage? Danke!
Stichwörter: gewerbe + mietshaus + reinem

Antworten

antwort von Rano am
Die Intensität der Lärmbelästigung ist subjektiv und kann hier nicht vermittelt werden.

Die meisten MV sehen vor, dass ein Mieter den durch ihn selbst oder seinen Besuch verursachten Dreck, der über das übliche hinausgeht zu entfernen hat. Dies scheint im Moment der einzige konkrete Ansatz zu sein, mit dem Ihr Euch an den VM mit der Forderung nach Durchsetzung wenden könnt.

Dazu solltet ihr ein Lärmprotokoll anfertigen um hier Daten zu sammeln und ggf. erneut an den VM heranzutreten.

Gruß
Ralph

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