gefragt von administrator am 30.11.1999

Umlagefähigkeit bei alten Formularmietverträgen

Hallo zusammen,

wie sieht es mit der Umlagefähigkeit von Grundsteuer und Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung bei alten Formularmietverträgen aus? Ich habe einen alten Formularmietvertrag vom Haus- und Grundbesitzerverein von 1968 (!), in dem unter den umlagefähigen Betriebskosten die Grundsteuer sowie die Versicherungen nicht auftauchen. Der Vermieter will nun die Differenz zwischen den seinerzeitigen Kosten und den heutigen Kosten anteilmäßig auch auf mein Mietverhältnis umlegen mit der Begründung, in der seinerzeit vereinbarten Kaltmiete seien diese beiden Positionen natürlich auch nur auf Basis der damaligen tatsächlichen Kosten einkalkuliert worden und diese hätten sich ja seitdem erheblich gesteigert.

Ist das rechtens?

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