Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal...

Ich habe bereits vor mehreren Wochen einen neuen Mietvertrag unterschrieben.
Die noch bewohnte Wohnung habe ich zu der Zeit besichtigt, wobei ich nichts zu beanstanden hatte.

Vor knapp einer Woche suchte ich den momentanen Mieter auf, welcher bei der Besichtigung nicht dabei war.
Dieser zeigte mir Feuchtigkeitsschäden hinter der Couch und Schimmelbefall hinter der Eingangstür (von der Decke bis zum Boden) und im Bad.
Dieser tritt wohl in der kalten Jahreszeit regelmäßig auf und sei auch schon beim Vermieter angezeigt worden.

Bei der 1. Besichtigung war er definitiv nicht da.

Der Vermieter sagt er höre davon jetzt zum 1. Mal und möchte die Wohnung mit uns erneut besichtigen, um den Schaden festzustellen.

Angeblich soll der Mieter den Schaden absichtlich verursacht haben, weil er nun doch nicht in die USA geht und in der Wohnung bleiben möchte.

Der Mieter sagte mir das er zum 31.03. ausziehen würde...

Mir wurde mündlich zugesagt bereits Anfang bis Mitte März einziehen zu können.
Demnach käme ich erst am 01.04 in die Wohnung und muss bis zum 30.04 in der alten Wohnung Miete zahlen, da ich ja nicht mal einen Tag vorher einziehen kann.

Kurz gesagt ich bin stink sauer!!!

War inzwischen auch beim Arzt, da ich hier in der Wohnung auch Schimmel habe.

Ist tatsächlich weniger als in der neuen Wohnung...

Jedenfalls bin ich nicht allergisch, reagiere aber mit gesundheitlichen Problemen auf die Sporen und kriege das auch Attestiert.

Ärzte sind auch nur Menschen...

Nun möchte ich dem Vermieter nicht erst die Gelegenheit geben den Schaden in der Souterainwohnung zu beseitigen, die 1200 Eur Kaution einzubehalten (bei Schlüsselübergabe) und dann Kündigen.

Ist es möglich vor Einzug eine ausserordentliche Kündigung durchzubringen?
Wegen gesundheitlicher Gefährdung?
Die arglistige Täuschung kann ich nicht beweisen...

Schonmal vielen Dank....

1 Kommentar zu „Ausserordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn”

Susanne Experte!

Soweit ich weiss, ist das nur möglich, wenn der Arzt wirklich attestiert hat, dass die gesundheitlichen Schäden/Einschränkungen def. von den Schimmelsporen kommen und nicht "kommen könnten" .

Zu ähnlichen Themen haben sich bereits Fachanwälte bei http://www.frag-einen-Anwalt http://www.frag-einen-Anwalt.de <!-- w --> ausgelassen, einfach dort mal die Suchfunktion benutzen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.