gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung durch Förderabbau der Aufwendungszuschüsse

Mieterhöhung durch Förderabbau der Aufwendungszuschüsse nach ModInstRL 95
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Hallo zusammen,
vor wenigen Tagen erhielt ich ein Schreiben, wonach meine Miete wegen oben genannten Grund erhöht wird, obwohl ich einen WBS abgegeben habe.
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus ??
wenn ja, wieviel darf erhöht werden ?
Zählt der WBS noch ??

Ich bedanke mich schon mal im vorraus !!
Gruß Ronny

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