Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

bräuchte einen Rat zu folgendem Sachverhalt:

WG mit 4 Bewohner die jeweils einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter haben. Miete wurde über ca. 1,5 Jahre bar ohne Quittung bezahlt entweder beim Vermieter direkt oder bei einer dritten Person, welche mit in dem Haus wohnt und dem Vermieter besser bekannt ist (bestand Arbeitsverhältniss).
Nun fordert der Vermieter aus "heiterem Himmel" angeblich offen stehende Mietrückstände ein, welche in Wirklichkeit nicht existieren.
Anzumerken ist noch, das die jeweils die Miete unter Zeugen (min. 2 Bewohner) gezahlt wurde.
Inwiefern sind wir als Mieter in der Beweislast? Besteht überhaupt die Möglichkeit um die nachgeforderte "Miete" herumzukommen?

Vielen Dank für alle Tips und Hilfe!
Stichwörter: mietbetrug

2 Kommentare zu „Mietbetrug?”

Susanne Experte!

Wenn die Miete unter Zeugen gezahlt wurde, hat der VM offenbar die schlechteten Karten.

Ich würde den Vermieter mal fragen, warum ihr niemals Quittungen bekommen habt und mit einer Anzeige beim Finanzamt drohen, denn offenbar sind Eure Mieten nicht versteuert worden.

FischkoppStuttgart Experte!

Nette idee Susanne.

Muss ich mir merken.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.