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Muss ich zahlen?

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo!
Zur Zeit mach ich Ausbildung im Saarland und Studium in der Pfalz, daher hab ich mir eine Wohnung für's ganze Jahr in der Pfalz gemietet, bin allerdings die halbe Zeit (während der Ausbildung) nicht in der Wohnung. Nun komm ich nach knapp 1 1/2 Monaten in die Wohnung zurück und sehe einen Aushang, dass am 14. Jan. die Zählerstände abgelesen werden. Da is in dieser Zeit nicht hier war, konnte ich das auch nicht wissen. Und wenn ich meine Klausuren nicht in der nächsten Woche schreiben würde, wäre ich erst ab April wieder in der Wohnung gewesen und hätte gar nicht gesehn, dass ich einen "Nachablese-Termin" habe und dieser auch noch KOSTENPFLICHTIG ist!

Nun meine Frage:

Muss ich diese Kosten bezahlen?
Müsste mein Vermieter diesen Termin nicht im Mietvertrag stehen haben bzw. mich per Post informieren?
Einen Nachsende-Antrag habe ich nämlich bei der Post gestellt.

Schon mal Danke!

MFG G.
Stichwörter: zahlen

1 Kommentar zu „Muss ich zahlen?”

 FischkoppStuttgart Experte!

Nein ein Aushang reicht! wenn er Rechtzeitig gemacht wir..
Geben sie den Schlüssel doch einer 3ten Person...

Fürsorgepflicht!!!!!!!

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