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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

meine tolle Vermieterin hat mir soeben für letztes Jahr den 1,5-fachen Satz für Kaltwasser und Müllabfuhr berechnet. Begründung, es wäre ja andauert Besuch im Hause und dieser müsste berechnet werden. Nachweislich sind die Gesamtkosten für's Kaltwasser jedoch im Gegensatz zum Vorjahr nur um 10% gestiegen, für die Müllabfuhr sogar stark gesungen. Berechnet wird pro Kopf anteilig, was nach meiner Info sogar mittlerweile nicht mehr zulässig ist. Im übrigen bin ich den ganzen Tag Berufstätig und habe an WE vielleicht mal ein paar Leute im Haus, was aber nicht = Party heißen soll. Hat jemand mit soetwas Erfahrung, vielleicht sogar ein paar Urteile zur Hand?

Danke für die Infos!!!
Stichwörter: kostenanteil + müll + wasser + besucher + facher

8 Kommentare zu „1,5 facher Kostenanteil bei Wasser + Müll für Besucher ???”

Gast Experte!

Hallo,

wie hat dir die Vermiterin das 1,5 Fache berchnet? Bist du mit 1,5 Personen an den Kosten beteiligt worden? Zahlen die anderen Mieter netsprechend weniger?

Schreib hier mal die entsprechende Stelle deiner Nebenkostenabrechnung auf, bin gespannt was hier schief läuft!

Josh

Hoschi72

Hi,

also um genau zu sein gibt es 3 Parteien im Haus, eine davon mit 2 Personen. Insgesamt also 4 Personen.

Abrechnung:
Kaltwasser u. Kanal: Gesamtanteil= 4,5 Meine Einheiten= 1,5
Müllabfuhr: Gesamtanteil= 4,5 Meine Einheiten= 1,5
alle anderen Positionen die über Nutzeinheiten abgerechnet werden: Gesamtanteil= 3 Meine Einheit= 1

Nach meiner Rechnung haben dir anderen Parteien somit weniger bezahlt.

Gast Experte!

okay, bei sowenig Personen kostet es richtig Geld, statt mit einem Viertel der Kosten wirst du ja mit einem Drittel belastet.

Rechne dir aus, was du bei korrekter Berücksichtigung zu zahlen hättest und teile der Vermieterin dies nachdrücklich mit. Schreibe dazu, dass du keinesfalls die Berücksichtigung eines erhöhten Personenanteils akzeptierst, da du die Wohnung gemäß Mietvertrag auch nur allein bewohnst. Überweise den Betrag dann auch sogleich, am besten per seperater Überweisung und entsprechendem Kommentar.

Wenn die Vermieterin mehr will muss sie klagen. Damit der Klage nicht teilweise entsprochen wird ist es wichtig, dass du den der Vermieterin unzweifelhaft zustehenden Teil der Abrechnung begleichst.

Du kannst im übrigen so viel Besuch bekommen wie du möchtest.

Josh

Hoschi72

Hi,

soweit stimme ich überein, das Prob. ist nur das Nebenkostenvorauszahlung vereinbart ist, die Vermieterin also das Geld einfach einbehält. Somit ist die Beweislast umgekehrt, ich muss Ihr beweisen das Sie unrechtmäßig handelt. Aus diesem Grund wäre eine Rechtsprechung zu diesem Thema hiflreich!

Grüsse

Gast Experte!

Hallo nochmal,

deine Rechtsauffassung ist ja total absurd. Deine Vermieterin rückt zwar erhaltenes Geld nicht freiwillig heraus, sie kann aber nicht über deine weiteren Vorauszahlungen verfügen. Sie muss korrekt abrechnen, tut sie es nicht, kannst du als Druckmittel jederzeit weitere Vorauszahlungen einbehalten.
Nochmal: Es gibt hier weder eine Beweislastumkehr noch eine Verpflichtung, weiter brav zu zahlen ohne korrekte Abrechnung.

Josh

Gast Experte!

Hallo!
Mein Name ist Michael!

Ich bin Azubi, wohne bei meinem Vater, besuche aber sehr oft meine Freundin und schlafe dort 3-4 mal in der Woche.

Letztens kam eine Wutentbrannte Nachbarin zu uns und beschwerte sich das duch meinen "Dauerbesuch" ja ihre Miete in die höhe treiben würde.

Da die Wohnungsmiete ja nach Quadratmetern berechnet wird, kann sie ja nur die Nebenkosten meinen!

Heizung, Gas (für Boiler) und Strom werden ja individual abgerechnet.

Es steht eine große Mülltonne zur Verfügung die fast immer voll ist. Das war auch so als ich noch nicht da war.

So kann sie ja nur Wasser meinen. Allerdings kann das grundsätlich nicht so ein extremer Anstiegs ein, weil ich meistens zuhause Bade und auch kaum Wäsche von meiner Freundin waschen lass.

natürlich wäre ich trozdem Bereit etwas bei dem Wasser beizusteuern.

Aber wie sit die Rechtsgrundlage?
Darf ich die hälfte der Woche dort gastieren ohne das der Vermieter etwas erfährt?

Mußich irgendwelche Nebenkosten mittragen.?

Für antworten bedanke ich mich schonmal im Vorraus!
Mfg, Michael

Deadleaf Experte!

Hallo Michael
Ein Besuch auf längere Dauer ist gestattet.Der Mieter darf für mehrere (ca. 6 - 8 ) Wochen auch ohne Genehmigung des Vermieters Besucher in seiner Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufnahme in seinem Haushalt zu sehen und damit keine Überbelegung der Wohnung verbunden ist.
Kurzfriste Überbelegung schadet nicht. Ein Zeitraum von 3 Monaten überschreitet die normale Besuchsdauer.

Diese 3- 4 Tage gehen voll in Ordnung. Da kann keiner was sagen.

*Sarkasmus on*
Drückt der armen Nachbarin 1 € im Monat in die Hand. Vielleicht gibt sie dann Ruh? <!-- s :) --><!-- s :) -->
*Sakasmus off*

Vermieter

<!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> --> Wie interessant das sich alle vom Vermieter ungerecht behandelt fühlen ,wenn dieser für Besuche höhere Nebenkosten abrechnet.
Einer Mieterhöhung würde ich auch nicht zustimmen. <!-- s :idea: --><!-- s :idea: -->
Aber ist es gegenüber dem Vermieter oder den anderen Mietern nicht ungerecht , wenn diese den Mehrverbrauch von <!-- s :!: --><!-- s :!: --> Wasser,Abwasser,Strom,Müll,Warmwasser,Heizung(wegen vermehrter Lüftung) <!-- s :!: --><!-- s :!: --> für Eueren Besuch tragen sollen <!-- s :?: --><!-- s :?: --> Mit 1€ für die Nachbarin ist es wohl nicht abgetan wenn 2 Leute Über 4 Wochen die Wohnung mitbenutzen.

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