gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachzahlugn nach Mietende...

Hallo...

und zwar habe ich heute post von meinen alten vermietern bekommen und darin möchte meine vermieterin eine nachzahlung haben.

denn ich habe meine alte wohnung zum 1.12.06 gekündigt und habe somit auch die wohnung von einem mitarbeiter der vermieterin abnehmen lassen.
dort wurde auch ein mangel festgestellt, wo der mitarbeiter aber erst einmal mit der vermieterin sprechen wollte wie es jetzt weiter geht.

soweit okay...

dann habe ich post bekommen, dass ich bis zum 20.12.06 zeit hätte die wohnung auszubessern.

die wohnung habe ich also ausgessert und dann war alles okay...

nur jetzt habe ich post bekommen, dass ich anteilig bis zum 20.12.06 die miete zu tragen habe. obwohl die vermieterin immer noch keinen nachmieter hat.
daduch hat die vermieterin eben auch keine mietverluste bekommen.

was ich jetzt fragen wollte:

kann sie das einfach so machen ???

auch obwohl sie nichts davon erwähnt hat, dass dann noch kosten auf uns zu kommen werden ???

denn für mich sieht das so aus, dass sie einfach noch etwas geld machen will, da sie ja noch immer keinen nachmieter für die wohnung hat...


vielen dank schon mal im voraus...

gruß, tim
Stichwörter: mietende + nachzahlugn

Antworten

antwort von Susanne am
Schadenersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn die VM beweisen kann, dass ihr ein Schaden entstanden ist.
Ich gehe mal davon aus, dass die Wohnung zum 30.11. gekündigt wurde- demnach müsste die VM nachweisen, dass sie zum 01.12. einen neuen Mieter gehabt hätte, der durch Deine Nachbesserung(zeit) einen Mietvertrag nicht angetreten hat.

Dies ist allein dadurch schon nicht glaubhaft, da Dir für diese Nachbesserung fast 3 Wochen zur Verfügung standen. Die Frage stellt sich hier auch: was war das für ein Mangel? Ein Schaden oder ein Mangel an den Schönheitsreparaturen? Für einen Schaden braucht der VM z.B. keine Nachbesserung anzubieten.

Also: da kein Schaden entstanden auch kein Anspruch auf Schadenersatz, oder gerichtsfester Nachweis erforderlich, welcher Schaden entstanden ist!

antwort von timbo08 am
danke schon mal...

ich sollte ein zimmer nochmal streichen und bei einer holzdiele sollte ich einen kratzer enfernen, der bei auszug entstanden ist...

also nur etwas streichen und den kratzer abschmirgeln und kurz nachlackieren...

die vermieterin hatte dann auch im dezember keine zeit sich die wohnung anzuschauen, sodass sie das erst im januar gemacht hat...

ausserdem hatte ich am 20.12.06 und mitte januar mit ihr telefoniert. wollte eben wissen ob die wohnung okay ist und da sagte sie ja.
ausserdem meinte sie zu mir, dass sie noch keinen nachmieter hat und sich nur interessenten gemeldet hätten, die erst im märz oder april einziehen können...


also verstehe ich das richtig, dass sie jetzt keinen anspruch hat auf eine anteilige monatsmiete oder ???

gruß, tim

antwort von Susanne am
Ja, das würde ich so sehen.

Teil ihr doch schriftlich mit, dass ihr ja nun kein Schaden entstanden ist, da lt. ihrer telefonischen Auskunft kein potentieller Mieter vor März/April einziehen wollte.
Daher besteht kein Schadenersatzanspruch!

antwort von timbo08 am
okay werde ich machen...

vielen dank für die schnelle auskunft...

gruß, tim

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