gefragt von administrator am 30.11.1999

Beitrag Sach- u.Haftpflichtvers.

Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben kürzlich von unserem Vermieter eine Zahlungsaufforderung einer Sach- u. Haftpflichtversicherung in Höhe von 221,50 Euro erhalten. (Originalversicherungsschein in gesamter Beitragshöhe.)
Wir wohnen seit knapp 3 Jahren in einem Einfamilieneckhaus und zahlen jährlich ca.578,60 Euro an Nebenkosten, die sich wie folgt zusammenstellen:

-Grundsteuer-B-
-Entwässerung
-Abfallbeseitigung
-Niederschlagswasserflächen
-Straßenreinigung/Winterdienst

Als wir vor 3 Jahren den Mietvertrag abgeschlossen haben wurden wir über diese Nebenkostenabrechnung natürlich informiert und außerdem wurden Sie im Mietvertrag aufgeführt, welche auch eine Sach- u. Haftpflichtversicherung beinhaltet, allerdings wurde diese Versicherung nicht ein einziges Mal in unseren Nebenkostenabrechungen aufgeführt.

Unsere Frage ist nun:

Darf unser Vermieter plötzlich diese Forderung stellen und darf er den o.g. Gesamtbeitrag fordern, oder sind Anteilzahlungen nur zulänglich?
Und hat er das Recht nach 3 Jahren, ohne jemals mündlich, als auch schriftlich darauf hinzuweisen, diese Forderungen zu stellen?

Wir hoffen es kennt sich Jemand von euch damit aus und kann uns etwas weiterhelfen!

Grüße
Stichwörter: beitrag + sach + uhaftpflichtvers

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sach- und haftpflicht nicht mehr nach qm???
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