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Susanne
Steht was im Mietvertrag zum Thema Nachmieter?
Sollte eigentlich nicht, da nicht der Mieter/Untermieter für die Nachmietersuche zuständig ist. Mit der normalen 3 monatigen Frist kannst Du kündigen, aber bitte schriftlich, mündliche Kündigung gibt's im Mietrecht nicht. Wenn Deine Kündigung bis zum 3. Werktag im März beim VM ist, kannst Du fristgerecht zum 31.05. kündigen.
Immobilienwirt
Kleiner Tip am Rande! Da wie du schreibst ihr einen mündlichen Untermietvertarg habt, was man nie machen sollte, kannst auch schon eher ohne Bedingung ausziehen. Der Nachweis, dass was anderes "Gesagt" wurde, fällt immer schwer!! Es ist nicht die feine Art, aber kann so Manchen helfen!
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