Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Untermiete

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Ich wohne momentan noch mit meiner Ex-Freundin zusammen. Wir haben eine WG aus unserem Wohnverhältnis gemacht. Der Mietvertrag läuft auf ihre Mutter und wir haben beide einen mündlich vereinbarten Untermietvertrag mit ihr. Jetzt will ich ausziehen, jedoch verlangt sie von mir, einen Nachmieter für mein Zimmer zu suchen. Bin ich als Untermieter dazu verpflichtet, einen Nachmieter zu suchen oder kann ich nach der Standardfrist von 3 Monaten ausziehen? (ich habe ihr bereits gesagt, dass ich in spätestens 3 Monaten ausziehen möchte- kommt das einer Kündigung des mündlichen Vertrages gleich???) Für Antworten danke ich schon im Voraus!!!!
Stichwörter: untermiete

2 Kommentare zu „Untermiete”

 Susanne Experte!

Steht was im Mietvertrag zum Thema Nachmieter?

Sollte eigentlich nicht, da nicht der Mieter/Untermieter für die Nachmietersuche zuständig ist. Mit der normalen 3 monatigen Frist kannst Du kündigen, aber bitte schriftlich, mündliche Kündigung gibt's im Mietrecht nicht. Wenn Deine Kündigung bis zum 3. Werktag im März beim VM ist, kannst Du fristgerecht zum 31.05. kündigen.

 Immobilienwirt Experte!

Kleiner Tip am Rande! Da wie du schreibst ihr einen mündlichen Untermietvertarg habt, was man nie machen sollte, kannst auch schon eher ohne Bedingung ausziehen. Der Nachweis, dass was anderes "Gesagt" wurde, fällt immer schwer!! Es ist nicht die feine Art, aber kann so Manchen helfen!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net