gefragt von administrator am 30.11.1999

Schlüsselrückgabe

Hallo,

Ich bin Mieterin und habe mich nun im Streit von meinem Mitbewohner getrennt. Was heisst, dass er immer noch im Besitz seines Schlüssels ist, aber den mir nicht wiedergeben möchte, da ich seine Kaution noch habe.
Seine Forderung ist nun, dass ich ihm zuerst die Kaution zahle und er mir dann den Schlüssel aushändigt.
Wie kann ich vorgehen, denn es ist doch eigentlich seine Pflicht, mir den Schlüssel bei Auszug wieder zu geben?
Stichwörter: schlüsselrückgabe

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