gefragt von administrator am 30.11.1999

Zeitmietvertrag

Hallo! Ich benötige dringend Eure Hilfe!

In unserem Mietvertrag findet sich folgender Wortlaut: "Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf 3 Jahre. Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.03 und endet am 31.07.06. Nach der geltenden Rechtsprechung hat der Mieter anschließend Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses." Dann folgt der Punkt "Zeitverträge ohne Verlängerung", der jedoch durchgestrichen ist. Hier finden sich auch die Begründungen für die Befristung nach §565 BGB.

Meine Frage ist jetzt, ob wir aufgrund der fehlenden Begründung für den Zeitmietvertrag evtl vor Ablauf der 3jährigen Mietdauer ( jetzt sind 1,5 Jahre um) aus dem Vertrag herauskommen.

Bitte antwortet mir schnell, da es zeitlich knapp wird. Ich habe so kurzfristig auch keinen Termin beim Mieterschutzbund bekommen!

Dankeschön
Stichwörter: zeitmietvertrag

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