hat diese Frage am gestellt
Susanne
Erst einmal stellt sich die Frage: Was ist zu den Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart ???
Wie lange schon wurde die Grundsteuer nicht abgerechnet? Wie lange ist die Mietzeit?
Möglicherweise ist u.g. Urteil anwendbar, aber: lässt sich der Vermieter nicht darauf ein, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht!
Das Recht des Vermieters auf Umlage einer bestimmten Betriebskostenposition (hier: Grundsteuer) ist erst dann verwirkt, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg nicht wahrgenommen wurde und der Mieter darüber hinaus darauf vertrauen durfte, dass der Anspruch auch künftig nicht mehr geltend gemacht werde und er sich hierauf bereits eingerichtet hat (LG Waldshut/Tiengen 1 S 60/00 WM 2001, 245).
Berni911
schreiben die jungs auch etwas über einen zeitrahmen ?
ronic
Der Posten "Grundsteuer" ist im Mietvertrag aufgeführt, wurde jedoch in den 7 Jahren, in denen meine Mutter dort wohnt, nicht abgerechnet. Laut Aussage des anderen Mieters, der schon länger dort wohnt, auch vorher nie.
Was genau meinst Du mit Zeitrahmen? Den Zeitrahmen der Grundsteuer? Das ist wohl der Betrag für 2006.
Susanne
Bernie meint wohl den Ausdruck "über einen längeren Zeitraum" - ich denke schon, dass 7 Jahre ein längerer Zeitraum ist.
Ich würde folgendes machen: Die Abrechnung um die Grundsteuer mindern, ergibt sich dann noch eine Nachzahlung, diese sofort überweisen. Den Vermieter schriftlich mit Nennung des Urteils mitteilen, dass man nun nicht mehr gewillt ist, die Grundsteuer zu zahlen, "da Deine Mutter sich darauf eingerichtet hat".
Natürlich kann das Ärger bedeuten und möglicherweise klagt der VM und im Zweifelsfall entscheidet der Richter. Entweder man zahlt alles und hat dafür seine Ruhe oder man spart Geld und setzt sich auseinander.
ronic
Vielen Dank für Deine Tipps, Susanne. Wir werden das nun versuchen und mal schauen, wie der Vermieter darauf reagiert.
Der zweite Mieter hat mit dem Vermieter per Telefon gesprochen und dieser meinte dann, dass er die Grundsteuer in den letzten Jahren leider vergessen hätte, er aber auf eine Nachforderung verzichten würde. Wie großzügig, nicht? Der Anspruch auf die letzten Jahre ist doch verjährt, oder?
Susanne
Er kann die Grundsteuer der letzten Jahre meines Wissens nicht mehr abrechnen, weil:
Älter als 3 Jahre ist verjährt. Forderungen, die jünger sind als 3 Jahre, kann er nur geltend machen, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat und dies beweisen kann. (da ja eine jährliche Abrechnung vom Gesetzgeber verlangt wird)
"Vergessen" hat er allerdings zu vertreten und kann deswegen nicht nachfordern.
Gib dem Nachbarn doch mal o.g. Urteil!
Berni911
Hallo,
mich interessiert eigendlich, in wie fern der Vermieter einen Anspruch darauf hat, die Grundsteuer überhaupt umzulegen. Mit den "Jungs" waren die BGH Richter gemeint. Sollte der VM es mal in einem Jahr vergessenhaben die Grundtsteuer umzulegen, obwohl er vertraglich dazu berechtigt war, kann er das im nächsten Jahtr nachholen. Wenn er 7 Jahre lang keine GSt umgelegt hat, würde ich mal dahin tendieren, dass er auf seinen Anspruch verzichtet und die ohne Zustimmung des Mieters auch nicht umlegen darf.
Deshalb das von mir zitierte Urteil, es ist da genau andersherum. Der Mieter hat über Jahre die vertraglich nicht vereinbarte BK-Position gezahlt und somit war der VM dazu berechtigt, diese auch weiterhin in Rechnung zu stellen. warum soll es dann umgedreht nicht auch passen.
Wie muss sich der VM jetzt verhalten ? Muss er ein Schreiben an seine Mieter aufsetzen, in dem er diesem mitteil, dass er ab 2007 die Grundsteuer umlegt ?
Grüsse <!-- s
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