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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle. Habe folgende Frage: Ich bewohne seit Sept. 2000 meine Wohnung. Mein Vermieter hat nie irgendwelche Abrechnungen gemacht. Nach Aufforderung meinerseits Mitte letzten Jahres kamen dann im September die Abrechnungen für die Jahre 2001-2003. Es ergab sich ein nicht unerhebliches Guthaben für mich. Die Abrechnung für die 4 Monate in 2000 fehlen bis heute. Aufgrund der geänderten Verjährungsfristen habe ich die gezahlten NK für die 4 Monate im Jahre 2000 von der Oktobermiete 2004 abgezogen. Nun ist der Vermieter natürlich wach geworden und droht mit Klage. Wer ist im Recht ?
Danke sagt schlappes
Stichwörter: einbehaltung + nebenkosten

3 Kommentare zu „Einbehaltung von Nebenkosten”

Gast Experte!

Hallo Schlappes,

hättest mal vor deiner Aktion Rat einholen sollen...

Du kannst das eventuell sich ergebende Guthaben aus der NK-Abrechnung 2000 nicht direkt mit den laufenden Mietzahlungen verrechnen.

Zulässiges Mittel zur Erzwingung einer NK-Abrechnung ist nur ein Zurückbehaltungsrecht für die laufenden Vorauszahlungen.

Um deine Abrechnung für das Jahr 2000 zu bekommen solltest du dem Vermieter also mitteilen, dass du ab sofort keine Vorauszahlungen mehr leistest. Aber Achtung: wenn die Abrechnung dann kommt oder ihr euch irgendwie arangiert werden die Nebenkosten fällig. Du solltest das Geld also entsprechend irgendwo vorrätig halten.

Josh

schlappes

Danke für Deine Antwort. Die Abrechnung für 2000 ist aber seit 1.1.05 verjährt. Er braucht also gar keine mehr zu machen und ich kann in die Röhre gucken. Und wenn er doch noch eine bringt, muß ich sie ja nicht anerkennen, oder?

Gast Experte!

Hallo,

die Abrechnung ansich ist nicht verjährt, sie ist ja noch gar nicht erstellt worden.
Würde sie jetzt erstellt werden -worauf du natürlich nach wie vor einen auch gerichtlich durchsetzbaren Anspruch hast- brauchst du allerdings Nachforderungen nicht zu begleichen, da der Vermieter seinen Anspruch darauf verloren hat. Umgekehrt behälst du aber jedenfalls einen Anspruch auf Rückzahlung zuvielgeleisteter Vorauszahlungen.
Du solltest, wenn du mit einem Guthaben rechnest, jedenfalls die dir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen und die Abrechnung erzwingen.
Aber wie gesagt: dies geht nur mit Zurückbehalten der laufenden Vorauszahlungen.

Josh

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