Keller
administrator 
hat diese Frage am gestellt
Hallo
bin soeben auf euer Forum und hab gleich mal ne Frage.
Also ich bin zum 01.09.2006 in eine neue Wohnung gezogen. Laut meinem Mietvertrag gehört zur Wohnung ein Kellerraum. Zu meinem Einzugstermin konnte mir jedoch kein Keller zur Verfügung gestellt werden, so dass ich vertröstet wurde, so schnell wie möglich einen zu bekommen.
Nach nunmehr 5 Monaten kann mir immer noch kein Keller gestellt werden. Die Hausverwaltung geht auch davon aus, dass auf absehbare Zeit keiner frei wird (niemand hat eine Wohnung gekündigt).
Besteht die Möglichkeit durch diesen Mangel eine Mietminderung zu bewirken?
P.S. Mal gleich noch ne andere Frage zu dem Thema: ich bin in diese Wohnung eingezogen unter dem Zusatz:
"Mieter und Vermieter verzichten bis zum Ablauf von 2 Jahren auf eine ordentliche Kündigung"
Muss ich diese Klausel noch beachten? Denn warum soll ich den Mietvertrag einhalten, wenn es der Vermieter ja auch nicht macht (Kellerproblem)
Danke schonmal im Vorraus für alle die weiterhelfen können
mfg
Matthias