gefragt von administrator am 30.11.1999
Warmwasserkosten
Hallo Zusammen,habe meine Nebenkostenabrechnung für 2005 erhalten und der Zählerstand "alt" für Warmwasser stimmt nicht mit meiner Ablesung überein. In der Abrechnung 2004 fehlen die Zählerstände für Warmwasser komplett, somit kann ich also nicht nachvollziehen, wie der Zählerstand "alt" war.
Habe ich die Möglichkeit dagegen einspruch zu erheben u. das Ableseprotokoll von 2004 einzusehen???
Vielen Dank
Thom
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antwort von Rano am
Die Abrechnung [b:231fc]muss[/b:231fc] aufschlussreich und durchschaubar sein. Dies ist nicht gegeben, wenn Dir der Anfangszählerstand fehlt. Wenn Du ihn nicht aus der vorhergehenden Abrechnung noch ermitteln kannst (da war es ja der "Endstand" Eine Frage bleibt:
Wann hast Du die Abrechnung denn erhalten?
Gruß
Ralph
antwort von Berni911 am
Naja, was immer auch deine Ablesung in der Abrechnung zu suchen hat !!! Wenn du dir einen Zählerstand aufschreibst und den Zettel dann untern Klodeckel klebst, musste nicht davon ausgehen, dass irgendjemand mit diesem Wert arbeitet!
Wieso haste den das Ableseprotokoll von 2004 nicht ?
Grüsse
antwort von Thom am
Wieso haste den das Ableseprotokoll von 2004 nicht ?In der Heizkostenabrechnung fehlte die verbrauchsabhängige Abrechnung des Warmwassers. Wir sind 2004 eingezogen und die haben das WW nur nach anteiligen Tagen berechnet, trotz Übergabeprotokoll und Ablesung.
Dm hatte ich natürlich widersprochen (Verstoß gegen Mietvertragsbestand) mit der Folge, das nach diesem Widerspruch keine Vorderungern mehr vom Vermieter kamen.
Gruß Thom
antwort von Berni911 am
Wenn du 2004 eingezogen bist, wirste ja einen Beleg von der Ablesung am Jahresende 200 haben. Ich versteh nicht wie die einen Verbrauch aufteilen wollen, für einen Zeitraum, wo du bereits in der Wohnung wohntest.Wenn vorher abgelesen wurde, dann bekommste keine Abrechnung für 2004 und danach !?!??!, wer soll da in der Wohnung gewohnt haben ? Alles schon ein bischen komisch!
antwort von Thom am
[quote="Berni911"]Wenn du 2004 eingezogen bist, wirste ja einen Beleg von der Ablesung am Jahresende 200 haben. Einen Beleg der Jahresendablesung 2004 habe ich nicht. Ich hatte mir den Wert aufgeschrieben, weiß aber nicht mehr genau, ob dieser zum Zeitpunkt der Ablesung von mir notiert wurde. Der Zählerstand "alt" in der Abrechnung 2005 stimmt in etwa mit meiner Notiz überein ( 1,5 qm Differenz).
Mir wäre blos wichtig, ob ich den Vermieter rein rechtlich auffordern kann, bei nicht eindeutigen Zählerständen die Ableseprotokolle mir zu zeigen.
Gruß
Thom
antwort von Berni911 am
Woher soll der die Zählerstände haben, bzw. die Ablesebelege, die werden doch wohl beim Messdienst sein. Dein VM bekommt die Zahlen auch nur vorgesetzt. Teil doch mal deinen Verbrauch durch 52, dann weiste wieviel Wasser du in einer Woche verbrauchst, vielleicht liegst du ja garnicht soweit vom Anfangsstand entfernt und die Aufregung is um sonst.Grüsse
