gefragt von administrator am 30.11.1999
Frage zwecks Wohnungsbegutachtung des Vermieters
hallo ich bin neu hier und hab da mal eine frage. meine vermieterin die mich und meinen verlobten nicht leiden kann hat uns gestern mitgeteilt das sie am mittwoch unsere wohung begutachten will. sie sagt sie hat 1 mal im jahr das recht dazu die wohnung zu begutachten. nun wollte ich wissen ob sie das wirklich darf. es stehen keine reparaturen oder ähnliches an. es wär echt lieb wenn jemand darauf eine antwort wüssteschon mal danke im vorraus
Antworten
antwort von Susanne am
Anbei die Aussage eines Fachanwalts, gefunden bei http://www.frag-einen-anwalt.de"Ohne konkreten Grund ist eine Wohnungsbesichtigung allerdings nur etwa alle zwei Jahre zulässig (AG Münster, Az: 28 C 6492/99). Für weitere Besichtigungen innerhalb dieses Zeitraums ist ein konkreter Anlass erforderlich, zum Beispiel falls etwas repariert werden muss oder Nachmieter die Wohnung besichtigen sollen. Ist ein Besuch innerhalb der letzten Jahre nicht erfolgt, ist die Besichtigung nunmehr zulässig."
