gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenrechnung und HartzIV

Hallo!
Ich habe ein Problem. Bis Ende Juli 2006 waren wir arbeitslos und lebten von Hartz IV.
Im Mai 2006 haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2005 (in Höhe v. 450€) bekommen. Jedes Jahr zuvor war die Nebenkostenabrechnung zu hoch berechnet worden, unsere Wohnungsverwalterin musste es jedesmal nachrechnen, letztendlich wurde die geforderte Summe stark reduziert.
Diesmal aber hat sie zu lange gebraucht, um es nachzuprüfen , zudem hat mein Mann ab August 2006 eine Zeitarbeit bekommen (d.h. für uns galt das Hartz IV seitdem nicht mehr), und jetzt im Januar will die Arbeitsagentur die Kosten nicht übernehmen.
Hätte ich die nicht nachgeprüfte Nebenkostenrechnung bereits im Mai 2006 abgegeben, hätte mir die Arbeitsagentur das ganze bezahlt.
Können Sie mir einen Rat geben, wie ich vorgehen sollte, bzw. welche Chancen ich habe, dass sie diese Kosten doch decken?
Ivonne
Stichwörter: hartziv + nebenkostenrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
Das hat mit Mietrecht nichts zu tun, bei http://www.recht.de gibt es eine Rubrik Sozialrecht.

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