gefragt von administrator am 30.11.1999
Besichtigungstermine nach Kündigung
Hallo,wir werden unsere Wohnung zum Ende des Monats kündigen.
Natürlich müssen wir dann Besichtigungsterminen für Nachmieter zustimmen.
Im Mietvertrag steht nach 2 Tage vorheriger Anmeldung und dann sind diese üblichen Tageszeiten angegeben.
Muß der Vermieter diese Termine mit uns abstimmen oder kann er einfach Tag und Uhrzeit dann festlegen?
Schließlich hat man ja eigene Verpflichtungen und möchte die Zeiten auch für einen selbst etwas günstig legen. Vielleicht sogar bei sehr zahlreichen Besichtigungen auch die Termine an 2 Tagen zusammenlegen.
Wer kann mir dazu etwas sagen?
Unser Verhältnis zum Eigentümer ist nach einer sehr fehlerhaften und völlig überzogenen Nebenkostenabrechnung ( was wir auch nachweisen konnten ) nicht mehr besonders gut
Deshalb möchte ich auch nur die Dinge noch einhalten, zu denen wir verpflichtet sind.
Gruß sofie
Antworten
antwort von Susanne am
Das Thema wird hier ausführlich von einem Fachanwalt beantwortet, das bedeutet für Dich etwas mehr Rechtssicherheit als eine Forenauskunft:[url:d79cd]http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=18945[/url:d79cd]
