gefragt von administrator am 30.11.1999
Einbruch.. wer zahlt!! Brauche Rat
Hallo erstmal in die Runde...Ich bräuchte dringend euren Rat...
Ich wohne in einer drei Zimmer Wohnung in Köln.
Bei mir wurde am 23.12.06 eingebrochen. Die Polizei hat den Einbruch aufgenommen.
Leider haatte ich zu diesem Zeitpunkt keine Hausratversicherung, da ich davon ausgegangen bin, das diese nur für mein Hab und Gut, bei Schäden aufkommt.
Folgendes Problem ist aufgetreten:
Bei dem Einbruch ist ein Fenster sowie die Terassen Türe "optisch" beschädigt worden. Die Fenster sowie die Türe funktionieren aber einwandfrei!
Es sind vier kleine Hebelspuren zu sehen. Der Vermieter hat den Schaden durch eine Glaserei Begutchten lassen und lässt sich einen Kostenvoranschlag zu kommen.
Heute der anruf, das ich die Kosten übernehmen muss.
Erstens.. muss ich den Schaden übernehmen?
Wenn ja, muss ich dann auch neue Fenster einsetzen lassen. Die Fenster sind alt und von Gebrauchsspuren übersäht, und nur wegen den Optischen Schäden durch den Einbruch, müssen keine neuen Fenster rein.
Was soll ich jetzt machen?
Wäre um schnellen rat, sehr dankbar.
Vielen Dank im vorraus
LG Harald
Antworten
antwort von Susanne am
Hallo Harald,die Kosten sind definitiv vom Vermieter zu tragen, siehe auch unter
[url:2bd3a]http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=6280[/url:2bd3a]
die Auskunft eines Fachanwalts.
Sollte der Vermieter sich weigern, kannst Du vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen und die Kosten von der Miete abziehen.
antwort von swordblade am
Susanne ich danke dir für die schnelle hilfe.Leider ist es so, das mein Versicherungsvertreter sag, das ich das übernehmen muss, oder meine Hausrat wenn ich eine gehabt hätte mit der Begründung:
"Wenn ich dort nicht gewohnt hätte, wäre es nicht zum Einbruch gekommen und dies sind Schäden die von einer Hausrat übernommen werden.
Eine Rechtschutz habe ich nicht. Bin irgendwie hilflos....
LG Harald
P.S. diesen Beitrag hatte ich schon gefunden, sei aber zu alt von aussagen meines Versicherungsvertreters.. angeblich hätte sich die geändert.
antwort von Susanne am
Sorry, aber der Aussage eines Fachanwalts traue ich mehr als der eines Versicherungsvertreters.Ich würde Dir raten, Dir eine aktuelle Fachauskunft gegen geringes Entgeld, ich denke mal. 20.-€ Einsatz wird für die kurze Frage reichen, bei http://www.frag-einen-anwalt.de einzuholen. Damit hast Du Rechtssicherheit und kannst, falls Dein VM Probleme macht, zu einem Ra vor Ort gehen. (die Kosten muss der VM dann auch übernehmen)
antwort von swordblade am
Da hast du recht.Dann werde ich mir jetzt erstmal eine Fachauskunft einholen.
Werde dich natürlich informieren und ganz lieben Dank für die Hilfe
LG Harald
antwort von swordblade am
[quote="Susanne":e1af6]Sorry, aber der Aussage eines Fachanwalts traue ich mehr als der eines Versicherungsvertreters.Ich würde Dir raten, Dir eine aktuelle Fachauskunft gegen geringes Entgeld, ich denke mal. 20.-€ Einsatz wird für die kurze Frage reichen, bei http://www.frag-einen-anwalt.de einzuholen. Damit hast Du Rechtssicherheit und kannst, falls Dein VM Probleme macht, zu einem Ra vor Ort gehen. (die Kosten muss der VM dann auch übernehmen)[/quote:e1af6]
Hallo Susanne...
hier ein kleines Update:
habe den Fall einem Anwalt erzählt. Er meinte laut Rechtslage wäre ich nicht haftbar zu machen, wenn es im Mietvertrag nicht festgehalten ist, das ich für solche Schäden aufkommen muss. Einen privaten Brief, auf bitten des Anwaltes, habe ich meinem Vermieter zukommen lassen. Bis jetzt kam keine Stellungnahme. Also mal abwarten. Ich halte dich auf dem laufenden.
LG Harald
