gefragt von administrator am 30.11.1999
Streichen oder nicht - das ist hier die Frage...
Hallo zusammen!In unserem Mietvertrag steht: "...bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die vom Vermieter angebrachten Tapeten zu entfernen und die Wände und Decken zu weißeln..."
Ich habe jetzt immer wieder gehört, dass solche Klauseln nicht rechtens sind... hierzu sagt aber jeder immer was anderes??!!
Was ist hier fakt?
Gruß
Stefan
Antworten
antwort von Susanne am
Die sog. Tapetenklausel ist tatsächlich unwirksam, siehe Artikel von einem Fachanwalt:http://www.123recht.net/article.asp?a=16796
