Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
unser Mietverhältnis ist am 31.07.2006 beendet. Da wir aber wegen familiären Verhältnisse schon ab dem 09.05.06 nicht mehr in der Wohnung wohnten, sondern bei meinen Eltern, sind auch nur bis 08.05.06 Nebenkosten angefallen.
Die Heizungskosten werden nach Verteilung der Wohnfläche ( 2 Wohnungen, Vermieter wohnt oben wir in einer Kellerwohnung) berechnet, und der Vermieter hat diese Heizungkosten bis Juli 2006 berechnet.

Wir sind damit nicht einverstanden, da wir ja in der Zeit von Mai bis Juli nicht drin wohnten und somit auch keinen Verbrauch hatten.

Wir haben das auch schon dem Vermieter gesagt, doch er meint, "Das Mietverhältniss endete am 31. Juli und solange wurde auch die Pauschale
berechnet. Dass sie da nicht mehr drinn wohnten ändert doch an der pauschalen
Berechnung (die einfach die angefallen Kosten auf 12 Monate verteilt) nichts.
Die Energiekosten sind nunmal entstanden und müssen auch irgendwie umgerechnet werden."

Kann mir jemand sagen, ob meine Meinung richtig ist, oder der Vermieter Recht hat?

Vielen Dank im Voraus!!!
Stichwörter: nkabrechung

2 Kommentare zu „NK-Abrechung 2006”

Susanne Experte!

Vermieter hat recht- der Mieter zahlt anteilig zur Dauer des Vertrags die Jahreskosten, bis Juli also von allen Kosten, die auf die Wohnung anfallen 7/12.
Demnach zahlst Du z.B. auch 7/12 der Rechnung vom Schornsteinfeger, der erst im Herbst kommt.

Berni911 Experte!

Du hast absolut recht, wo kommen wir den dahin wenn sich jemand in Deutschland an Verträge hält! Der Vermieter würde von mir keinen Pfennig mehr bekommen. Schliesslich sind &quot;famliläre&quot; Verhältnisse in jeder Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen. Ich bin erstaunt, dass du oder dein Vermieter das nicht wissen. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> Hierzu solltest du dich auf die&quot;familäre Verhältnisse-Klausel&quot; in Mietverträgen beziehen, fehlt diese, ist sie nicht automatisch ungültig! Die besagt, jeder Vermieter muss seinem Mieter noch ein Handgelt von 500,- € aber mindestens 3 Nettokaltmieten bezahlen, wenn dieser aus &quot;familiären Verhältnissen&quot; die Wohnung in einener Nacht und Nebel Aktion verlässt. Und noch was, was du sicherlich nicht wusstest aber bei dir sicherlich häufig vor kam, wenn du die Mark verbogen hast, als du Milch holen warst, zahlt das auch die Gebäudeeigentümerhaftpflichtversicherung des Vermieters. Hier sind bei dir sicherlich Millionenbeträge nachzufordern, also nur zu !

Hochachtungsvoll <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.