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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

ich bin vor drei Monaten in eine WG (mit drei anderen Leuten) gezogen. Wir sind also insgesamt vier Hauptmieter. Jetzt hat der Vermieter unsere Zustimmung zur Mieterhöhung nach dem Mietspiegel verlangt. Nach dem Gesetz kann er dies nur, wenn die Miete 15 Monate unverändert gezahlt wurde. Ich wohne aber erst seit drei Monaten hier und zahle somit erst seit drei Monaten Miete. Muß der Vermieter das beachten oder muß ich jetzt auch höhere Miete bezahlen?

Gruß
Martin
Stichwörter: mieterhöhung + wg + wohngemeinschaft

1 Kommentar zu „Mieterhöhung in der Wohngemeinschaft / WG”

Susanne Experte!

Es gilt das Datum des Mietvertrages, daher hoffe ich mal für Dich, dass Du nicht nur Hauptmieter eines Mietvertrages bist, sondern dass Du als Hauptmieter einer WG einen separaten Mietvertrag hast.

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