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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,
ich habe schon seit längerem ein schimmelproblem in meiner wohnung.
der vermieter hat zunächst das übliche behauptet "zu wenig lüften", "zu wenig heizen"...etc.
ich wohne in einem haus mit drei mietparteien. alle drei wohneinheiten haben ein schimmelproblem. nachdem dann auch ein architekt das ganze begutachtet hat, kam dabei raus, dass der schimmel in allen drei wohneinheiten nicht selbst verschuldet ist.
nun rief mich anfang des jahres der vermieter an und teilte mir mit, dass das haus gedämmt werden soll, bzw. der schimmel entfernt werden soll.
außerdem wäre dies eine hohe finanzielle belastung und er würde gucken, ob man dies nicht auf die miete aufschlagen könnte.
ich bin natürlich froh, dass das problem behoben werden soll, allerdings bin ich nicht bereit (noch) mehr miete zu zahlen.
kurz sei noch erwähnt: ich habe das haus gemietet und an die beiden anderen mieter vermietet. d.h. ich bin ständig die anlaufstelle und bekomme den unmut mit...

jetzt meine frage: darf der vermieter dies überhaupt? die renovierungsarbeiten drauf schlagen? (in welcher höhe auch immer.....)

ich bin so dankbar über jede hilfe!

liebe grüsse und danke schon mal im voraus

3 Kommentare zu „Schimmelbeseitigung - Mieterhöhung”

Susanne Experte!

Das muss Dir vorab mitgeteilt werden. Eine Wärmedämmung kann eine Modernisierung sein, das kommt aber sicher auf die Art der Arbeiten an.
Von den Kosten einer Modernisierung darf der Vermieter 11% auf die jährliche Miete aufschlagen, dabei sind aber Instandhaltungs und Instandsetzungskosten, die gleichzeitig abfallen, abzuziehen.
Eine Modernisierung muss mind. 3 Monate vor Beginn schrfitlich angemeldet werden, mit Art und Dauer der Arbeiten etc. und anfallende Kosten. Dir steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu, was man natürlich schlecht nutzen kann, wenn man Untermieter hat, es sei denn, man vermietet möbiliert.
Interessante Infos zum Thema bieten die Seiten:
http://www.bmgev http://www.bmgev.de <!-- w -->
http://www.internetratgeber-recht http://www.internetratgeber-recht.de <!-- w -->
Ansonsten mal googlen!

Tasmansoul

vielen dank für die antwort - klar ist es dann schwer, selbst auszuziehen.
die eine mieterin ist meine schwester - sie ist kein problem, wenn überhaupt der andere untermieter.
es ist echt grausam, dass er 11% draufschlagen darf - denn es wird sicher als modernisierung gehandhabt, es ist aber keine in dem sinne für mich... <!-- s :-( --><!-- s :-( -->
problem ist, dass wir nicht mehr zahlen können, müssen wir dann, wenn wir nicht einverstanden sind, ausziehen?

Susanne Experte!

Ja, Moderniesierung sind vom Mieter zu dulden lt. BGB.

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