gefragt von administrator am 30.11.1999

Wichtig:Wartungsarbeiten über Nebenkosten abrechnen

Ich hoffe ich bin hier richtig... Wir haben gestern einen Brief von unserem Vermieter bekommen, wo er uns folgendes mitgeteilt hat:
"... ist vorgesehen sämtlich Fernsteranlagen der Wohnung gang und schliessbar zu machen. Es handelt sich hierbei um Wartungsarbeiten, die ich berechtigt bin, auf die Betriebskosten zu verteilen. Natürlich gehören Reperaturen jedweder Art nicht dazu..."
Ist das so richtig ??
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Antworten

antwort von Susanne am
Nein, das sind natürlich keine Wartungsarbeiten, die der VM über die NK auf den Mieter abwälzen kann.
Der Vermieter muss die Kosten von Instandhaltungs und Instandsetzungsarbeiten tragen.
Beispiel:
Ein Fenster ist kaputt und muss repariert werden: Instandsetzungsarbeit
Die Fenster werden alle überprüft, wo's hakt wird geölt: Instandhaltungsarbeiten

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