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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erst einmal,

ich habe ein kleines Problem und zwar wohne ich jetzt seit über 3 Jahren in meiner Wohnung. In meinem Mietvertrag habe ich angegeben, dass in der Wohnung keine Mängel sind. Des weiteren habe ich in meinem Mietvertrag eine Klausel, dass mein Vermieter sich verpflichtet, vorraussichtlich bis 2005 mein Bad komplett zu renovieren.
Die Renovierung ist bisher nicht erfolgt.
Da ich momentan meine Wohnung komplett renoviere, habe ich nun das Bad gestrichen, dabei ist mir der Putz von der Decke entgegen gekommen.
Meine Frage ist nun: Muss ich die Decke selbst verputzen bzw. auch die Kosten selber tragen? Oder ist das Aufgabe des Vermieters?

Danke schonmal im Voraus.

LG Carina
Stichwörter: vermieter + kostenübernahme

0 Kommentare zu „Kostenübernahme durch den Vermieter?”

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