gefragt von administrator am 30.11.1999

Kind als volle Person bei den personenabhängigen Nebenkosten

Hallo zusammen!

Schön, dass es so ein Forum gibt und ich hoffentlich eine gute Antwort bekomme!
Auch mich hat es erwischt mit den Nebenkostennachzahlungen. Und zwar für das Jahr 2005. Die Rechnung kam am 23.12.2006...schönes Weihnachstgeschenk.
Jedenfalls möchte ich gerne wissen, ob es rechtens ist, wenn ein Kind, was in 2005 im ersten Halbjahr im ersten Lebensjahr war und im zweiten Halbjahr im zweiten Lebensjahr als volle Person (Erwachsener) gewertet werden darf.
Meiner Meinung nach verbraucht ein Baby nämlich nicht wirklich soviel Wasser, usw. als eine erwachsene Person.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Hab heute einen Termin bei der Hausverwaltung, um die Nebenkosteabrechnung durchzugehen.

Antworten

antwort von Berni911 am
Hi,

da wollen wir das arme Kind doch heil lassen. Ausserdem ist der Verteilungsmaßstab vielleicht etwas schlecht gewählt. Also ich nehme immer Wohnflächen! Wer mit halben Mietern rechnet, der sollte sich nicht wundern, wenn er auch nur die Hälfte der Nachzahlung dabei rauskriegt! :lol:

Letztlich ist es meiner Meinung nach nicht beanstandenswert, son kleiner Scheisser müsste bei der Restmülltonne eigendlich doppelt zählen! :P

Grüsse 8)

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