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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

hoffe, mir kann jemand dringend helfen.

Wir haben gestern die Abrechnung unserer Ex-Vermieter wg. Nachzahlung erhalten. Soweit kein Problem. Nun stellt sich die Frage, WAS genau darf ein Vermieter noch zusätzlich anfordern? Die Miete für August (wir sind am 22.08.06 eingezogen) betrug 188,17 €. Die Vermieter sagten damals: Gebt uns 180 €, dann ist es in Ordnung. Dies wurde auch so quittiert. Jetzt stellen die VM eine Nachforderung von 8,17 €.

Unsere Katze hatte damals mit Teer den Fussboden etc. ein wenig verschmutzt. Teer geht nicht gleich so gut ab. Wir waren so sauer (Vorgeschichte), dass die VM die Verschmutzung selbst beseitigt hatten. Nun werden auch hier Reinigungskosten von 120 € gefordert (2 Personen á 3 Std. á 20,00 €).

Im Übergabeprotokoll steht klar und deutlich: Das Haus wurde ohne Mängel übergeben.


Die Forderungen fallen somit weg, oder? Man hätte dies vermerken müssen. Dafür wird ja ein Protokoll ausgestellt?!?!

Hoffe, mir kann jemand dringend helfen.

Vielen Dank vorab schon mal

1 Kommentar zu „Dringend!Eilt! Forderungen nach Übergabe-Protokoll”

Der_Mario Experte!

Hallo Katinka,

leider hat beides nichts mit dem Übergabe-Protokoll zu tun, denn das stellt nur den aktuellen Zustand der Wohnung fest! Es bezieht sich nicht auf Vergangenes oder auf irgendwelche offenen finanziellen Forderungen.

Um die Mietnachforderung werdet Ihr wohl nur herumkommen, wenn es eine schriftliche Vereinbarung über die Summe von 180 € gibt. Grundsätzlich ist zwar auch eine mündliche Vereinbarung gültig, aber da gibt es leider das Problem mit der Beweiskraft. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->
Sinnvoll dürfte es sein, den Vermieter nochmal darauf anzusprechen.
Allerdings: Lohnt es sich wirklich, sich über 8,17 € aufzuregen? <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

Zu den Reinigungskosten habe ich eine Nachfrage: Hat der Vermieter die Verschmutzung selbst beseitigt oder hat er sie von einem Dritten (also Firma oder Putzfrau) beseitigen lassen?
Hat er es beseitigen lassen, werdet Ihr die Rechnung wohl übernehmen müssen.

LG, Mario

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