gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizkostennachzahlung trotz defekter Heizung

Hallo,

mal den folgenden Fall konstruiert:

5-stöckiges Bürohaus. Heizung desolat. Vermieter lässt auf voller Leistung laufen. Im EG ist es im Winter so heiss, dass der Mieter bei offenem Fenster arbeiten muss. Im Dachgeschoss kommt keine Wärme mehr an. Dennoch scheinen die Heizkostenverteiler was zu messen, den der gewerbliche Mieter im OG kriegt ne Heizkostenabrechnung, ordnungsgeäß per Quote auch nach Verbrauch aufgeteilt und soll für 2 Jahre 3.500,- € Heizkosten nachzahlen.

1. Es scheint ein OLG-Urteil zu geben, dass auch beim gewerblichen Mietraum die Ausschlussfrist für Nebenkostennachforderungen ein Jahr beträgt. Kennt jemand die Fundestelle im Volltext?

2. Kann der Vermieter einfach die Heizkosten komplett umlegen, wenn einzelne Mieter bereits wegen Heizungsausfall über Monate hinweg die Miete gemindert hatten (bereits im Vorwinter).

3. Kann ein Vermieter so hohe Heizkosten ansetzen, wenn die Ursache eine desolate Heizanlage ist, bei der die Fernwärme-Unternehmen schon die Versorgungseinstellung aus Sicherheitsgründen androhen, und die Heizungsreparatur schon seit 1,5 Jahren schriftlich angemahnt wird?

Vielleicht weiss hier jemand Rat?

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