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FischkoppStuttgart
Hier ein paar Infos vom mieterbund.de
Stichwort-Urteile: Temperatur
Mindesttemperatur/Heizung
Mieter können vom Vermieter verlangen, dass in der Wohnung bestimmte Temperaturen eingehalten und erreicht werden. 20 bis 22 Grad Celsius gelten hier als Mindesttemperatur (OVG Berlin 2 B 40.79).
Nachtabsenkung
Die Mindesttemperatur muss nicht 24 Stunden am Tag erreicht werden. Nachts, zwischen 23.00 oder 24.00 und 6.00 Uhr, kann die Temperatur abgesenkt werden (AG Hamburg 42 aC 1371/93).
Nachts 18 Grad
Auch nachts darf die Heizung nicht völlig abgeschaltet werden, 18 Grad Celsius müssen immer erreicht werden (LG Berlin 64 S 266/97).
Unwirksame Klauseln
Vertragsklauseln, die niedrigere Tages- oder Nachttemperaturen als ausreichend bezeichnen, zum Beispiel 18 Grad zwischen 8.00 und 21.00 Uhr, sind unwirksam (LG Heidelberg 5 S 80/81).
Schwere Wohnungsmängel
Bei Raumtemperaturen von 15 bis 17 Grad liegt ein schwer wiegender Mangel vor. Der Mieter kann die Miete um 30 Prozent kürzen (LG München I 20 S 3739/84) oder sogar fristlos kündigen (LG Landshut 1 S 1222/85).
Mindesttemperatur / Wasser
Der Vermieter muss bei der Warmwasserversorgung für eine Mindesttemperatur von 40 bis 45 Grad Celsius – ohne zeitlichen Vorlauf – sorgen (LG Berlin 64 S 266/97; LG Hamburg 7 S 66/7
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Mangel
Sinkt die Warmwassertemperatur unter 40 Grad, liegt ein Wohnungsmangel vor, der zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 206 C 251/94).
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