gefragt von administrator am 30.11.1999

Tierhaltung

Hallo ich bin zum ersten mal hier.

Mein frage ist:
Ich und meine Frau mit Sohn wolten uns einen Golden Retriever kaufen.
Aber ich habe jetzt unserren Mietvertrag gelesen und da steht drin
Das Hunde bis Widerristhöhe 40cm oder aber ein Gewicht von mind. 20kg
dürfen grundsätzlich nich in dem Mietobjekt gehalten werden.
könnt ihr uns helfen. Es muß doch was geben?
Stichwörter: tierhaltung

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Ja es gibt da was!

Sie müssen den VM schriftlich um genehmigung Fragen.

Lehnt er ab, pech. Stimmt er zu, Herzlichen Glückwunsch

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