gefragt von administrator am 30.11.1999
Reparaturkosten für Heizanlage
Hallo !Folgende Situation:
Wir wohnen in einem 2-Familienhaus. Der Vermieter bewohnt die untere Etage, in der 1. Etage wohnen wir und in der 2. Wohnung die Mutter des Vermieters.
Jetzt ist die Gasheizanlage komplett ausgefallen (keine Heizung und kein Warmwasser). Für die Reparatur musste der Techniker zweimal kommen (einmal Samstag-Nachmittag mit Notdienst-Zuschlag). Die Reparatur wird wohl nicht gerade billig sein (2x Anfahrt, Arbeitszeit, Ersatzteile). Inwieweit oder bis zu welcherm Satz wird der Vermieter uns an den Unkosten beteiligen können ?
Danke schonmal für die Antworten !
Gruß
Michael
Antworten
antwort von Susanne am
Gar nicht, warum denn?Wer hat den Notdienst bestellt? Ist der VM nicht da, darf der Mieter in Ausnahmefällen die Reparatur in Auftrag geben.
antwort von RA Meyer zu Schlochtern am
Hallo,Reparaturkosten - außer Bagatellreparaturen und Schönheitsreparaturen - können grundsätzlich nicht von dem Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden. Nach § 535 I 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dass Mietobjekt in einem gebrauchtauglichen und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dies bezieht sich auch auf die Kostentragung.
Im übrigen ist der Vorschreiberin Recht zu geben. Nach § 536a II Nr. 2 BGB stünde Ihnen hinsichtlich der Heizungsreparatur sogar ein Selbstvornahmerecht bei einer besonderen Dringlichkeit der Sachlage zu. Die Kosten der Selbstvornahme müsste auch in diesem Fall der Vermieter nach § 536a II BGB tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt
