gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristlose Kündigung

Hallo,

ich habe am 05.09.06 von meinem Vermieter eine fristlose kündigung erhalten. Die Monatsmieten von August sowie diesen monat sind offen. Ich habe eine mündliche Vereinbarung mit meinem Vermieter getroffen, die behinaltete das ich aufgrund der Lohnzahlungen erst in der Lage in die Miete am 15. jeden monats zu zahlen. So auch diesen monat wieder.

Ich habe mit ihm gesprochen und hat mit der verschiebung der augustmiete auf den 01.09.06 zugestimmt. Am 01.09.06 habe ich meinem Vermieter schriftlich zugesichtert das er die Miete der Monate August und September am 13.09.06 bar erhält.

Nun hab ich eine fristlose kündigung bekommen, wie geh ich am besten vor? Fristlose kündigung, bis 30.09.06 muss ich die Wohnung geräumt haben. Schreibt er....

danke und liebe grüße
:roll:
Stichwörter: fristlose + kündigung

Antworten

antwort von Susanne am
Die Problematik einer mündlichen Vereinbarung ist, dass sie sich nicht oder nur schwer beweisen lässt. Nach BGB muss die Miete bis zum 3. Werktag beim VM sein.
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn 2 MM in Folge nicht beglichen werden und damit in Deinem Fall gültig.
1. Hat er auch "hilfsweise fristgerecht" gekündigt?
Der VM muss/kann auch keine Rücksicht darauf nehmen, wann der Mieter Lohn/Gehalt kassiert. Die Verpflichtungen des Vermieters ändern sich ja auch nicht, wenn er mal keine Miete erhält.

Die fristlose Kündigung ist aufgehoben, wenn Du sofort alle Schulden bezahlst, ggf. solltest Du dafür einen Kredit in Anspruch nehmen, um die Wohnung nicht zu verlieren.
Hat er gleichzeitig hilfsweise fristgerecht gekündigt, musst Du trotzdem ausziehen, dann halt mit der ordentlichen Kündigungsfrist.

antwort von martin.rudolf am
Was heist denn hilfweise fristgerecht? Ich soll eben bis ende des monats ausziehen und vorher meine Schulden begleichen, so stehts in der Kündigung. :roll:

Wenn ich jetzt Bar oder die Miete überweise ist die fristlose dann automatisch hinfällig oder liegt das im ermessen des VM?

vielen dank auf jeden fall schon einmal vorab für die schnelle antwort, wirklich klasse.

antwort von Susanne am
Hallo Martin,

beim Ausstand von 2 MM in Folge hat der VM das Recht auf eine fristlose Kündigung. Da durch Begleichung der Forderung der Grund für die ausserordentlich Fristlose erlischt, kündigt mancher VM dann noch "hilfsweise fristgerecht", damit er den Mieter dann spätestens mit der ordentlichen Frist los wird.
Mit Begleichung der Schulden ist die Kündigung, wenn sie dann "nur" fristlos war, hinfällig, siehe § 569 Abs. 3 Satz 2 BGB:

[url:7e072]http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html[/url:7e072]

Weiterhin steht dort auch, dass Du dir das nur einmal innerhalb von 2 Jahren leisten kannst. Du kannst also die nächsten 2 Jahre eine fristlose Kündigung nicht mehr durch sofortige Zahlung hinfällig machen!

antwort von martin.rudolf am
Tja Susanne was soll ich sagen, Spitze ! Nun hab ich doch noch eine Hoffnung. Die soll man ja bekanntlich zuletzt aufgeben. Hab mich gestern schon durch §-dschungel gelesen und auch jede menge gefunden was gegen mich spricht. Das allerdings was ich nun lese überhaupt nicht. Ich möchte mich nochmal ganz herzlich für die schnelle und kompetente Hilfe bei dir und dem Team ( wenn du eins hast) bedanken.

liebe grüße und ein schönes wochenende.

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