hat diese Frage am gestellt
Rano
a) Dem Vermieter ein "Contracting" ans Herz legen.
Bedeutet: Ein Unternehmen baut und betreut die Heizung und vermietet sie an den Vermieter. Wird oft von EVU's angeboten.
b) Die Mieterschaft geht in Vorkasse unter der Voraussetzung des entsprechenden Mietverzichts seitens des VM
(Mieterdarlehen)
c) Im Winter mit Strom aus der Steckdose heizen und saftige Mietkürzung (androhen und) realisieren.
....
Btw: Fernwärme wird langsam aber kontinuierlich erweitert.
Wieso wurdet ihr vom Fernwärmenetzt getrennt??
Gruß
Ralph
marchtin
Hallo,
die Fernwärme war an unsere benachbarten Schule mit angeschlossen diese wurde nun geschlossen daher auch die Fernwärme abgedreht, da wir auf einen kleinen Dorf wohne ist es nicht möglich dies mit der EVU zu klären.
Wir haben nun die Zahlung der Kaltmiete eingestellt ( bzw auf ein seperates Konto geleitet) da wir herausgefunden haben das die Kaltmiete von der Bank gepfändet wird.
Nun hat sich die Bank gemeldet und gesagt das "sie" nicht unser Ansprechparnter sind das wär immernoch unser Vermieter, der sagt wiederum die Bank wäre der Ansprechparnter da er Pleite ist (was keine direkt weiß da er weit weg wohnt) und die Bank ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet hatte, was aber ohne Erfolg war.
Der Vermieter sagt wenn die Bank so ein Verfahren eingeleitet hatte sind sie auch in der Versorgeplicht dem Mieter gegenüber,die Bank sagt es genau andersrum.
Wer hat nun Recht ???
Rano
Hallo!
Die Bank hat die Ansprüche auf den Grundbesitz (leitet daher die Zwangsversteigerung ein) ist aber nicht Eigentümer des Hauses. Das ist nach wir vor der Vermieter. Somit ist auch (noch) er verpflichtet , den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung aufrecht zu erhalten (hier: für Beheizung zu sorgen).
Vor dem Kadi könntet ihr Probleme bekommen, da die Heizperiode noch nicht begonnen hat, habt ihr eigentlich noch keine Veranlassung, die Miete dem Vermieter vorzuenthalten (mittels Mietminderung). Es sei denn, auch die Warmwasserversorgung ist davon betroffen (was aber nicht zur 100%igen Minderung berechtigen würde).
Grundsätzlich ist es aber eine sehr gute Idee, die Miete derweil auf ein separates Konto zu zahlen. Jedoch wäret ihr auf der sicheren Seite, wenn dieses Konto nicht von Euch selbst geführt würde, sondern von einem involvierten Rechtsanwalt als Treuhänderkonto oder aber bei Gericht.
Ich müßte mich noch mal erkundigen, wie das bei Gericht heisst, aber ich bin mir recht sicher, dass es diese Möglichkeit gibt.
Wo liegt denn das Haus? Mieteranzahl? ...?
Gruß
Ralph
marchtin
Hallo,
das Haus ist in Oberellen in der Nähe von Eisenach, die Mieterzahl sind zur Zeit 3 aber es befindet sich noch eine Leerwohung und ein Leerstehendes Ladenlokal im Erdgeschoß.
Das Konto haben wir bei der örtlichen Raifeisen eröffnet und jeder von uns 3 Mietparteien hat zugriffsrecht.
Also müßte ich mit Anwalt bei meinem Mieter anklopfpen,
ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen das der Vermieter sagen kann ich hab kein Geld baue daher keine Heizung ein und gut so.
Gestern ht mein Nachbar mit dem Verm. telefoniert und er riet uns auszuziehen
da er kein Geld für eine Heizung hat wie gesegt er beruft sich auf die Bank.
mfg Martin
Rano
Aha ... Neufünfland ... da soll ja so einiges leer stehen. <!-- s
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(Hier aber auch!)
Habt ihr schon mal überlegt, das Haus gemeinschaftlich zu erwerben?!?!?
Bei dem desolaten Zustand und dieser schlecht zahlenden Mieterschaft *) dürfte die Hütte doch nicht allzu teuer sein! <!-- s
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Und da ein erster Termin bereits erfolglos verlaufen ist, kann der Zuschlag beim zweiten Termin bei unter 50% des Verkehrswerts erfolgen! Somit bekämt ihr Euer Haus vielleicht recht billig.
*) Ich hoffe,
a) dass die Raiffeisenbank nicht auch der Kreditgeber des Vermieters ist!!
denn Banken sind manchmal dreister als man sich vorstellen kann und könnten auf die Idee kommen, das Geld was ja ihnen gehört (als Verbindlichkeit Eures Vermieters), einfach einzuziehen.
b) dass die kreditgebende Bank nichts von Eurem Konto weiss!
Zum einen wegen a) und zum zweiten - falls ihr das Haus erwerben wollt - wäre dann ja das Kriterium der nicht zahlenden Mieter nicht gegeben. <!-- s
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Auch aus diesen Gründen würde ich zu einem Treuhandkonto bei einem Anwalt oder bei Gericht raten (zur Not biete ich mich auch dazu an! <!-- s
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Wie sieht's denn bei Euch in der Region aus? Könnte man die Wohnung vermieten, falls eine funktionierende Heizung eingebaut wäre?
Gruß
Ralph
Sag mir doch mal die PLZ von Oberellen
RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
es besteht die Möglichkeit, dass sich die Mietergemeinschaft zusammentut und selbst eine Heizung einbauen lässt. Dies sieht das Gesetz in § 536a II BGB ausdrücklich vor.
Es entsteht seitens der Mieter ein Erstattungsanspruch gegen den Vermieter. Mit diesem können sie dann gegen die Mietzinsansprüche des Vermieters aufrechnen.
Aber vorisicht: sollte die Bank die Mietzinsforderungen gepfändet haben, besteht ein Aufrechnungsverbot, § 392 BGB.
Weiterhin vorsicht: die Aufrechnung könnte durch Mietvertrag ausgeschlossen sein, dann besteht ebenfalls keine Aufrechnungsmöglichkeit.
In diesem Fall kann nur vor Gericht, ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes der Vermieter zum Einbau der Heizung verpflichtet werden, da es sich bei der Unbeheizbarkeit der Wohnung bei der derzeitigen und in unmittelbarer Zukunft zu erwartenden Witterung um einen ganz gravierenden Mietmnabngel handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt
Rano
Hallo Meyer zu Schlochtern,
Die beschriebenen Massnahmen sind alle korrekt und würde ich in einem regulären[/u:a3967] Umfeld auch vorschlagen.
Doch die beschriebenen Umstände sind alles andere als normal und ich befürchte, dass es bei diesen Voraussetzungen - mir unbekannte - gesetzliche Fussangeln und Hemmnisse gibt.
So könnte ich z.B. nicht die Frage beantworten, ob
die Forderungen der Mieter (nach einer Heizung)
oder
die Forderungen der Gläubiger (nach Geld)
vorrangig sind
oder
ob unter dem Zustand der Zwangsversteigerung wieder ganz andere Bedingungen gelten.
Ich habe in der Vergangenheit viele Urteile (insb. aus dem Wohnrecht) versucht nachzuvollziehen. Es ist mir mit 'Menschenverstand' nicht immer gelungen. Und es waren viele Entscheidungen dabei, wo 'das Pferd vor der Apotheke kotzte'!
In diesem Sinne ...
Ein schönes Wochenende!
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