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Verteilungsschlüssel

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

wie lautet der Verteilungsschlüssel, wenn im Mietvertrag nicht definiert ist, für die Heizkostenabrechnung? Geht es nach Personen, Zimmer, Raumgröße? Kann ich einfach so, das Bezahlen der Nebenkosten einstellen?
Stichwörter: verteilungsschlüssel

1 Kommentar zu „Verteilungsschlüssel”

 Susanne Experte!

Das BGB sagt, ist im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel definiert, wird nach qm Wohnfläche berechnet. Deine Kosten berechnen sich dann aus dem Anteil der Wohnfläche Deiner Wohnung an der Gesamtwohnfläche des Hauses/Wirtschaftseinheit.
Allerdings kommt hier noch die Heizkostenverordnung zum Tragen. Häuser mit mehr als 2 Wohnungen müssen mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgerüstet werden. Nach der HkVo werden dann 30-50% der Grundkosten und 50-70% der Verbrauchskosten berechnet, das ist etwas kompliziert.

Warum aber willst Du die BK-Vorauszahlungen einstellen?
Grundsätzlich ist das eine Zahlungsverpflichtung, die sich aus dem MV ergibt. Das Zurückhalten der Zahlungen ist ein Druckmittel für den Mieter, wenn z.B. der VM zur Kontrolle der letzten Abrechnung keine Einsicht in die Unterlagen gewährt u.ä.

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