gefragt von administrator am 30.11.1999

Ich darf keine Ablöse verlangen/ VM will mein Laminat

Moin Moin,
ich habe in meiner Mietwohnung etliches an Geld investiert. Es ging damit los dass ich das Bad von 1972 renovieren wollte. Der VM und ich haben uns die Kosten geteilt. Dann habe ich noch sehr teures Laminat ins Esszimmer und Wohnzimmer verlegt. Nun ziehe ich aus und wollte vom NAchmieter eine ABlöse haben.
DER VM sagt, das ich dazu kein Recht habe, denn laut Zusatzvereinbarung gehen die Dinge die ich investiert habe automatisch bei Auszug in seinen Besitz über.
Ich bin total entsetzt.
Nun meine Frage : Da das laminat auf dem Teppichboden des Vermieters schwimmend verlegt wurde, ist es doch nicht fest damit verbunden und müßte doch somit immer noch mein EIgentum sein oder irre ich mich, Ich möchte auf keinen Fall das Laminat ohne Ablöse in der Wohnung belassen. Was kann ich tun?
Stichwörter: ablöse + will + keine + laminat + verlangen

Antworten

antwort von Ingo am
gilt ihre antwort auch dann wenn der VM mit mir eine Zusatzvereinbatrung gemacht hat, dass diese dinge bei meinem Auszug ersatzlos in seinen Besitz übergehen?

antwort von Susanne am
Was heisst "diese Dinge". Eine Zusatzvereinbarung würde nur gelten, wenn es sich explizit um das Laminat handelt.
Ich darf mal spekulieren, dass es sich in der Zusatzvereinbarungen um "Einbauten des Mieters" handelt? Das Laminat ist kein Einbau!

antwort von Ingo am
Ich zitiere die zusatzvereinbarung im Wortlaut:
Der Mieter läßt die Wohnung teilweose mit einem neuen Teppich/ Laminat verlegen. DIe Kosten trägt der mieter



Bei einem Mietende gehen die Leistungen des MIeters ersatzlos in das Eigentum der Vermieters über

antwort von Susanne am
Ehrlich gesagt, bin ich mir da nicht sicher, ob diese Vereinbarung so als Individualvereinbarung ggf. rechtswirksam ist.

Bei http://www.123recht.de besteht die Möglichkeit der Anwaltsauskunft online für 15-25€, vielleicht sollte man hier mal investieren!

Grundsätzlich gilt nämlich, dass Instandhaltungskosten der VM zu tragen hat und diese nicht auf den Mieter umlegen kann. Allerdings sind Individualvereinbarungen möglich und Verträge einzuhalten.

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