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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Am 28.10.2004 habe ich endlich eine neue bleibe für meine insgesammt 7 Köpfige Familie gefunden.Ok.1600 Euro Kaution für ein Haus das weder renoviert noch Besenrein ist fand ich etwas übertrieben aber das Haus in dem wir gerade wohnten soll verkauft werden und das neue sollte nur 650E kalt kosten.Immerhin 200 Euro weniger und dafür 1 Zimmer mehr.
Wir unterschrieben den Mietvertrag und fingen an zu streichen,lackieren,und weil in dem neuen Haus Einbauschränke waren verschenkten wir unsere meisten Schränke durch die Zeitung an wehm???????Die interessenten kammen,sahen und nahmen mit.was wir behielten waren die Kinderbetten,2 Schreibtische und ich gönnte mir ein komplett neuses Wohn und Eszimmer.Dann meldete ich noch fix Telefon,Dsl usw an weil wir via Internet arbeiten und sonnst kein geld verdienen können.
Alles ging ganz fix und ich war begeistert.Freitag morgen kam der Aruf unser Laminat für das Hauswelches wir auf Ebay ersteigert haben würde am Montag geliefert werden,die neue Küche braucht noch ca 3 Wochen.Egal,solange würde es auch noch die alte tun.Gut genaunt und voller tatendrang hohlten wir am Freitag abend unsere Kinder bei der Tagesmutter ab und fuhren nach Hause.Dort erzählten wir stolz unseren Kindern das es Dienstag los gehen würde.Die freude war groß währte aber nur kurz.Um 20.00Uhr rief der neue Vermieter an und sagte wir müssen sofort zum Haus kommen.Ungläubig fragten wir worum es ginge und als Antwort erhielten wir es ist alles ok.Mein Mann roch den braten und fing an zu bohren und dann hieß es nur knapp,wir sollen die Schlüssel übergeben weil sie das Haus wieder beziehen müssen weil sie angeblich Ihre Kneipe verloren haben.Für mich brach eine Welt zusammen.Zuerst dachte ich nur an unsere 5 Kinder und dann tellte ich die Frage warum.Sie sagten sie bräuchten dieses und nächstes Jahr die Eigenheimzulage (8000Euro)damit das Haus im nächsten Jahr neu festgeschrieben wird und sie dann mit den Abträgen die sie an die Bank zahlen weiter runter kommen.Sie haben eine Kneipe gepachtet dort drüber haben sie ihre Wohnung und nun sollen wir wo alles renioviert ist,die erste Miete bezahlt ist,ich alle Schränke verschenkt habe,Telefon usw angemeldet und frei ist auf einmal auf der Straße sitzen damit die Ihre Eigenheimzulage bekommen?????????????ich bin fertig was sollen wir tun????Haus eins wird gerade verkauft und Haus zwei sollen wir die Schlüssel wieder abgeben.Wir haben so viel Geld dort reingesteckt und nun sowas.Was sollen wir tun???????so schnell finden wir kein neues Haus für 7 Personen das wir uns leisten können.Wir hatten 8 Monate gesucht und nun das.Was sagt Ihr dazu????die wollen die Schlüssel wieder haben um das Haus und die Eigenheimzulage zu bekommen haben dann aber noch die Kleipe mit der dazugehörigen Wohnung und wir haben nichts
Liebe grüsse sendet eine verzweifelte Mutter
Stichwörter: erbitte + hilfe

2 Kommentare zu „Erbitte hilfe”

Gast Experte!

Hallo Manuela,

grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie einerseits natürlich nicht die vom Vermieter mündlich geforderten Schlüssel zurückgegeben haben und andererseits ein Mietvertrag besteht, der von beiden Parteien unterschrieben ist, d.h., der Vermieter müßte zuerst einmal schriftlich kündigen entsprechend der Kündigungsfristen. Das dies mit dem Argument “Eigenbedarf” in diesem Falle möglich ist halte ich für unwahrscheinlich. Wenn die schriftliche Kündigung tatsächlich vorliegt, lassen Sie sich bitte fachmännisch beraten z.B. durch den Mieterverein (Mietgliedsbeitrag), Rechtsauskunft (preiswert), usw. und vor allen Dingen, nicht einschüchtern und unter Druck setzen lassen. Genießen Sie Ihr neues Zuhause und lassen Sie das Problem auf sich zukommen . In diesem Sinne alles Gute.
nanda-devi

Gast Experte!

Hallo Manuela,

wie schon erwähnt wurde, muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Der Kündigungsgrund muss natürlich angegeben sein, die Eigenheimzulage ist KEIN KÜNDIGUNGSGRUND. Er muss Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hinweisen und Ihnen eine angemessen Frist zum Widersprechen geben, was Sie dann unbedingt machen sollten.

Des weiteren besagt der § 574 BGB Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung:
(1) Satz 1
Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von Ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter , seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Abs. (2)
Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beshafft werden kann.

Das bedeutet, das er wenn er Sie überhaupt kündigen kann, er Ihnen eine angemessene Wohnung beschaffen muss, auf die Straße darf er niemenden setzen, damit würde er sich vermutlich strafbar machen.

Ewentuell einen Anwalt einschalten, oder dirkt mit dem Mieterbund.de Kontakt aufnehemen.

Sie sind in einer guten Position, nicht einschüttern lassen!!!
MFG

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