Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen im Erdgeschoss eines 3-Familien-Wohnhaus im Grüngürtel der Stadt. Der Strom für Treppenhaus Erdgeschoss, Keller und Eingangsbereich läuft über unseren Zähler (die Mutter der Vermieterin bewohnte zuvor die Wohnung). Auf Nachfrage versicherte man uns beim Bezug dieser Wohnung, das die Kosten minimal wären. Sollte was anderes auffallen, würde man sich etwas überlegen. So duldeten wir stillschweigend die Situation.
Nun hat die Vermieterin zusätzlich außen einen Bewegungsmelder angebracht, der ebenfalls über unseren Zähler läuft - ohne wenigstens zu fragen.
Müssen wir das dulden? Müssen wir abwarten, wie sich unsere Rechnung entwickelt? Oder sollten wir gleich was sagen? Ich will keinen Streit vom Zaun brechen, weil es uns hier an sich gefällt, aber auch nicht für andere mitzahlen.

4 Kommentare zu „Stromverbrauch für Gemeinschaft über unseren Zähler?”

Susanne Experte!

Nein, das ist natürlich nicht ok. Der Allgemeinstrom muss über einen separaten Zähler laufen.

Rano Experte!

Möglicherweise ist die Aufsplittung der Stromkreise sehr aufwendig. Dies müßte aber vor Ort, zB durch eine Untersuchung durch einen Elektriker eruiert werden.

Ist die Abtrennung des Allgemeinstroms von Eurem Zähler einfach, würde ich schon mit gewissem Nachdruck versuchen, die VM zu dieser technischen Änderung zu bewegen.
Allerdings sollte man dabei bedenken, dass fortan die Grundgebühr für diesen Zähler auf die drei Mietparteien aufgeteilt wird und dies vielleicht (!) schon den Betrag übersteigt, den ihr jetzt bezahlt.

Das kann aber von hier aus nicht beantwortet werden. Läuft z.B. die Zentralheizung auf dem Allgemeinstrom, kommt hier schon einiges zusammen.

Ist die Abtrennung nur aufwendig und kostenintensiv möglich, könnte man auch über eine Schätzung der Stromkosten nachdenken, die ihr offensichtlich für die Gemeinschaft mittragt. Davon sollten Euch dann zwei Drittel erstattet werden.

Gruß
Ralph

kavlico

Daran hatte ich auch schon gedacht. Sie kann ja den anderen Mietern einen passenden Betrag in Rechnung stellen, den sie uns dann am Jahresende gutschreibt. Ich wusste nur nicht, ob ich durch die bisherige Duldung auch noch den Bewegungsmelder hinnehmen muß, auch auf die Gefahr hin, daß unsere Kosten steigen, z. B. durch eine zu empfindliche Einstellung.

Rano Experte!

Nein, in diesem Falle führt eine Duldung nicht zu einem 'Gewohnheitsrecht' des Vermieters. Und schon gar nicht, nachdem sich an dem bisherigen Zustand durch die Aussenleuchte etwas verändert hat.

Gruß
Ralph

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.