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administrator
Grundsätzlich hat der Eigentümer die Kosten einer leerstehenden Wohnung zu tragen. Der Vereilungsschlüssel wäre immer über 6 Wohnungen. Auch wenn sie leersteht!
schau in dein Mietvertrag. dort sollte der Verteilungschlüssel stehn. Wenn nicht ist es nach neuem Recht die m² Zahl deiner Whg. über die gesamt m² des HAuses. vollkommen gleichgültig ob Leerstände vorhanden sind. Kann aber sein das es in deinem Fall aber bei der Gesamtanzahl der Whg bleiben muss. ABER Gesamtzahl!
administrator
Natürlich über 7 ! nicht 6.
sorry
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