gefragt von administrator am 30.11.1999

Hausverwalter wirft uns vandalismus vor

Hallo...

also vor einiger zeit hat unser hausverwalter ne neue sprechanlage im haus einbauen lassen. dabei ist dann irgendwann der hörer mal runtergefallen und seit dem wurde er mit gaffa provisorisch am gehäuse befestigt. dann war der elektriker mal wieder da, weil die klingel mal wieder nicht ging, und hat ganz professionell ne schraube in das gehäuse geschraubt und der hörer hat wieder halt gefunden am gehäuse.

nun ist es aber so, dass die gegensprechanlage im rest des hauses nicht funktioniert, was an unserem provisorisch geflickten sprechgerät liegen soll.
der hausverwalter hat uns vor kurzem einen brief geschrieben in dem wir unser einverständnis erklären sollen, das wir die 60,- €, die mit dem elektriker für die reparatur ausgemacht sind, bezahlen. als begründung. warum wir zahlen sollen, führt der hausverwalter vandalismus durch uns an. falls wir dies nicht annehmen will er rechtliche schritte einleiten.

meine frage: müssen wir das so einfach hinnehmen und bezahlen?

gibt es eine möglichkeit dagegen einspruch einzulegen, da durch unsere seite mit sicherheit kein vandalismus zur beschädigung des gerätes geführt hat, sondern einfach der platz, an dem das gerät hängt ungünstig ist, und man beim reinkommen aufpassen muß, daß man den hörer nicht runterreißt.
das da jetzt so provisorisch ne schraube drinnen ist zum aufhängen, dafür können wir ja auch nichts, da wie gesagt der elektriker dies gemacht hat. dies wird aber der hauptgrund sein, warum das gerät nicht richtig auflegt und damit die sprechanlage blockiert.

danke schon mal im voraus

mfg

christian
Stichwörter: hausverwalter + uns + vandalismus + wirft

Antworten

antwort von Susanne am
Könnte sich auch um Schadenersatzforderung handeln.
Die Frage also: Wer ist Verursacher? Die Kosten können z.B. über Eure Haftpficht abgewickelt werden.
Einfach zu sagen, dass das Ding im Weg hängt und es normal wäre, dass es dann kaputt gehe ist auch nicht richtig, oder?

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