hat diese Frage am gestellt
Susanne
Nein, das richtet sich nach dem Wirtschaftsjahr, aber ich würde es mal versuchen, denn eine Abrechnung müsste wie folgt aussehen:
Abrechnungszeitraum ist immer das Wirtschaftsjahr. Entspricht das dem Kalenderjahr (ist im Allgemeinen so) ist der Abrechnungszeitraum immer vom 01.01.200x bis zum 31.12.200x, in Deinem Fall halt 2005. Von dieser Jahresabrechnung trägst Du 3/12, weil der Vertrag am 31.03. endete (egal, wann Du ausgezogen bist.
Daher endet die Frist auch erst am 31.12.2006.
Steht bei Dir definitiv der 31.03. als Ende des Abrechnungszeitraums, dann hätte der VM sich selbst ein Bein gestellt, da solltest Du das mit der Frist mal anbringen.
Mell25
Hallo Susanne,
das heißt also, hätte meine Vermieterin als Komplett Zeitraum 1.01.2005 angegeben bis 31.12.2005 dann hätte sie Zeit gehabt bis 31,12.2006.
In meinem Fall hat sie tatsächlich nur die betreffenden 3 Monate angegeben.
Somit ist es verjährt? Verstehe ich das korrekt?
Zusätzlich zu dem Zeitraum kommt mir der Betrag auch extrem hoch vor.
Denn wie schon erwähnt wohnte ich den März schon nicht mehr dort und hatte wie gesagt für das GESAMTE Jahr 2004 eine niedrigere Abrechnung als für diese 3 Monate.
DAS finde ich auch mehr als seltsam.
Danke für Deine Antwort
liebe Grüsse
Melanie
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