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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgendes...

Ich lebe in einer Wohngemeinschaft (3 ZKB) mit einer anderen Person zusammen. Da ich momentan Ferien habe, hatte ich mich längere Zeit nicht bei mir in der Wohnung aufgehalten. Als ich letzte Woche wieder Heim kehrte musste ich mit erschrecken feststellen, daß es aufgrund der starken Regenfälle durch das Dach geregnet hatte. Möbel wurden glücklicherweise nicht in Mitleidenschaft gezogen, jedoch die Decke im großen Maße und der Teppich war durchnässt. Das Dach wurde jetzt wieder instand gesetzt jedoch ist der Raum momentan nicht zu nutzen, da die Decke trocknen muss (wie auch der Teppich). Der Maler der die Decke wieder instand bringen soll kommt erst in zwei Wochen, so daß ich diesen Raum (mein Schlafzimmer) in dieser zeit nicht nutzen kann. Ich bin daher als Nomade in unserem Wohnzimmer eingezogen. Jetzt folgende Frage: Besteht die Möglichkeit eine Mietminderung für diese Zeit einzufordern aufgrund der eingeschränkten Nutzung der Wohnung und habe ich das Recht einen neuen Teppich vom Vermieter gestellt zu bekommen?
Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort

MfG Jan
Stichwörter: nutzen + zimmer + mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung wenn ein Zimmer nicht zu nutzen ist?”

Susanne Experte!

Ja, sicher. Du solltest das mit dem Vermieter abklären.
Ist der Teppich vom Vermieter gestellt, gehört also mit zur Mietsache, muss er ihn auch ersetzen.
Ist es Dein Teppich, steht Dir Schadenersatz zu, aber mit einem Abzug neu für alt. Bei einem Teppich bedeutet das 10% pro Jahr. (Alter).

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