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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
zum 31.01.06 sind wir nach 4 1/2 j. Mietzeit aus einem Einfamilienhaus ausgezogen. Der Vermieter hatte zu einem Übergabetermin keine Zeit und hat den Schlüssel durch einen Nachbarn abholen lassen.
Wir haben das Haus mit allen Wänden und tlw. Türen und Fenster gestrichten vor Auszug. (Türen im Erdgeschoss 1 Jahr vorher).
Nachdem der Vermieter dann alleine das Haus besichtigte teilte er uns schriftlich mit, dass alle Anstriche nicht fachgerecht ausgeführt seien (auch die Holztüren vom Fachmann) und setzte uns eine Frist. Daraufhin haben wir uns eine Rechtsauskunft geholt (mussten gar nicht renovieren, da starre Fristenregelung und zum Auszug "ordnungsgemäßer und sauberer Zustand) und haben dem widersprochen.
Jetzt zum 31.07.06 nach Ablauf eines 1/2 Jahres schreibt er, dass er unsere Kaution einbehalten wird, reicht einen Kostenvoranschlag eines Malers ein (über 4.000 Euro).
Wie lange kann er eigentlich noch Forderungen geltend machen, obwohl er jetzt 1/2 Jahr nichts hat von sich hören lassen.
Dazu sagen muss ich noch, dass das Haus bei Einzug nicht frisch renoviert war, wir kein Übergabeprotokoll erhalten haben und über viele Jahre mit häufig wechselnden Mietern belegt war.
Jetzt ist er im April mit seiner Familie selbst eingezogen.
Wer kann mir helfen ?
Stichwörter: auszugÄrger + kaution + renovierung

1 Kommentar zu „Renovierung bei Auszug/Ärger Kaution”

Susanne Experte!

Nur ein Anwalt.
Der erste Fehler war, dass Du trotz dass Du es nicht musstest, doch renoviert hast. Damit muss diese Renovierung auch fachgerecht ausgeführt werden.
Wie der Zustand bei Einzug war ist irrelevant.
Der VM kann ohne Übergabeprotokoll noch bis zu 6 Monate nach Mietende Mängel geltend machen.
Du musst auf Kautionsauszahlung klagen!

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