gefragt von administrator am 30.11.1999

Gewerbliche Miete

Hallo allerseits,

folgender Sachverhalt:

wir mieten gewerbliche Räumlichleiten (Lager, Werkstatt etc.)
ca. 100 qm = 600 € netto
Habe einen Schrieb von meinem Vermieter das mit dem Datum 26-06-06 ausgestellt ist bekommen, indem er von uns fordert die Miete von 1000 € :( brutto ab den 01-07-06 zu begleichen. Diese fand ich jedoch am 30-06-06 in unserem Briefkasten den ich morgens und abends täglich öffne. Bin mir jedoch nicht sicher ob das rechtlich in Ordnung ist da er uns in keinster Weise vorgewarnt hat.

Nun meine Frage:
- ab wann rechtlich gesehen tritt die Mieterhöhung in Kraft (Frist)?
- Haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten kann man dies irgendwie
Verkürzen (wichtiger Grund) ?

Bedanke mich in voraus für eure hilfe.
Stichwörter: gewerbliche + miete

Antworten

antwort von Susanne am
Schreib Deinem Vermieter, Du stimmst der Mieterhöhung nicht zu und machst von Deinem Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung gebrauch. Kündigungsfrist müsste dann bis Ende September sein (wenn ich falsch liege bitte ich um Berichtigung). Dann musst Du bis Ende September die Räume übergeben und die erhöhte Miete nicht zahlen.

antwort von Pia am
Dankeschön für die Antwort Susanne.

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