gefragt von administrator am 30.11.1999
Gewerbliche Miete
Hallo allerseits,folgender Sachverhalt:
wir mieten gewerbliche Räumlichleiten (Lager, Werkstatt etc.)
ca. 100 qm = 600 € netto
Habe einen Schrieb von meinem Vermieter das mit dem Datum 26-06-06 ausgestellt ist bekommen, indem er von uns fordert die Miete von 1000 €
Nun meine Frage:
- ab wann rechtlich gesehen tritt die Mieterhöhung in Kraft (Frist)?
- Haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten kann man dies irgendwie
Verkürzen (wichtiger Grund) ?
Bedanke mich in voraus für eure hilfe.
Antworten
antwort von Susanne am
Schreib Deinem Vermieter, Du stimmst der Mieterhöhung nicht zu und machst von Deinem Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung gebrauch. Kündigungsfrist müsste dann bis Ende September sein (wenn ich falsch liege bitte ich um Berichtigung). Dann musst Du bis Ende September die Räume übergeben und die erhöhte Miete nicht zahlen.
antwort von Pia am
Dankeschön für die Antwort Susanne.
