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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seid kanpp 4 Jahren in unserer jetztigen Wohnung.

Mir stand immer ein Fernsehanschluss zur Verfügung.
Mit der Zeit habe ich herausgefunden dass die Schüssel auf dem Dach von den Mietern in unserem Hause selber bezahlt und aufgestellt wurde.

Dies ist aber schon ein paar Jahre vor meinem Einzug passiert.

Jetzt kommt gestern ein Brief vom Vermieter. Es steht drin dass die Anlagen auf dem Dach nihct den Sicherheitsvorschriften entsprechen und das sie im Oktober abgerissen werden wenn nihcts dran geändert wird.

Ist das so korrekt? Muss der Vermieter uns kein Fernsehempfang zur Verfügung stellen?

Es kann doch nicht sein dass ich jetzt nach 4 Jahren selber nochmal Geld bezahlen muss damit ich Fernseh gucken kann. Wie sieht da die Rechtslage aus, wie verhalte ich mich jetzt am besten in dieser Situation.

Meine Freundin und ich sind beide noch in der Ausbildung, haben einen 4 Jährigen Sohn, wir bekommen vom Arbeitsamt noch Unterstützung von ihm das das Geld eh schon so knapp ist

Danke und Gruß Damien
Stichwörter: fernsehempfang + stellen + vermieter

2 Kommentare zu „Fernsehempfang vom Vermieter zu stellen?”

Susanne Experte!

Meines Erachtens ist der Fernsehempfang vertragsgemässer Zustand, d.h. er war bei Anmietung vorhanden. Der vertragsgemässe Zustand muss vom VM gehalten werden.

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