gefragt von administrator am 30.11.1999

Qualifizierter Zeitmietvertrag

Qualifizierter Zeitmietvertrag

Mieter und Vermieter vereinbaren eine Laufzeit für den Vertrag. Der Vermieter muss schon im Vertrag seinen Grund für die Befristung ausführlich nennen.




Qualifizierter Mietvertrag
Faktoren gesetzliche Vorgaben
Form schriftlich
Laufzeit keine Begrenzung
Inhalt Vertragsdauer und -ende

Konkrete Absicht, für wen oder wie der Vermieter die Wohnung anschließend nutzen will (z.B. Tochter will einziehen, Abrisss, Modernisierung).

Fehlt der Grund, ist der Vertrag kein qualifizierter Zeitvertrag - trotz Befristung. Vor dem Gesetz gilt er ohne Grund wie ein unbefristeter Vertrag.

Vermieter-Kündigung Während der Laufzeit ausgeschlossen.
Ausnahme: Vermieter hat Grund zur fristlosen Kündigung.
Mieter-Kündigung Während der Laufzeit ausgeschlossen.
Ausnahme: Sonderkündigungsrechte, z.B. nach einer Modernisierung oder nach einer Mieterhöhung.
Mieterhöhung Ausgeschlossen, wenn ein fester Mietpreis für die Laufzeit vereinbart wurde.
Ansonsten: Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete oder Staffel- oder Indexmiete möglich.
Vorteil Sicheres Wohnen für die Laufzeit des Vertrags.
Nachteil Mieter sind für die Laufzeit an den Vertrag gebunden.

Kein Kündigungsschutz: Zum vereinbarten Termin muss der Mieter ausziehen.

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