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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag !

Ich habe dieses tolle Forum hier gefunden und habe eine Frage:

Ich war im März aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Übergabe sollten angeblich 4 Wohnungsschlüssel (Zentralschlüssel, für Haus- und Wohnungstür) sowie ein Kellerschlüssel da sein. Ich hatte seinerzeit aber nur 3 Schlüssel sowie einen Kellerschlüssel bekommen, was ich aber leider nicht mehr nachweisen kann.

Jedenfalls teilten mir die Herrschaften bei der Übergabe der Wohnung mit, daß dann ein Ersatzschlüssel auf meine Kosten gefertigt werden würde. Ich willigte ein.

Nun bekam ich gestern einen Brief über die Kautionsrückzahlung. Plötzlich steht darin, daß gleich ein neues Sicherheitsschloss in die Haustüre eingebaut wurde und mir nun die Kosten von EUR 221,60 von der Kaution abgezogen werden !!!

Ich muß ehrlich sagen ich bin richtig erbost !

1.) Es war niemals von einem komplett neuen Schloss die Rede - dürfen die das einfach so ?

2.) Hätte es ein Ersatzschlüssel nicht getan ?

3.) Wenn nicht, hätte man mich nicht darüber informieren müssen ? Ich meine es gibt doch sicherlich auch günstigere Sicherheitsschlösser !?

4.) Wie soll ich micht jetzt verhalten ?

Ich hoffe auf Ihren Rat und bedanke mich im vorraus.

Viele Grüße,

pellewolf
Stichwörter: sicherheitsschloss + kosten + neues + rechtens

1 Kommentar zu „Neues Sicherheitsschloss auf meine Kosten - rechtens ?”

Susanne Experte!

Da offensichtlich kein Übergabeprotokoll erstellt wurde bei Einzug mit Anzahl der Schlüssel hätte der Vermieter nachweisen müssen, dass er 4 Übergeben hat, denke ich. Da direkt ein neues Schloss eingebaut wurde lässt für OttoNormalo auch den Schluss zu, dass mit der Behauptung der 4 Schlüssel etwas anderes im Schilde geführt wurden.
Ich würde schriftlich darauf hinweisen, dass die Kautionsabrechnung nicht der Absprache entspricht (liegt eigentlich eine Rechnungskopie anbei?) und Du den Abzug als nicht berechtigt ansiehst und auf Auszahlung der 221,60 bestehst mit einer Frist von 14 Tagen. Andernfalls musst Du auf Auszahlung klagen.

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