gefragt von administrator am 30.11.1999

Mündlicher Vertrag

Mündlicher Vertrag

Mieter und Vermieter einigen sich per Handschlag. Eine schriftliche Form liegt nicht vor.




Mündlicher Mietvertrag
Faktoren gesetzliche Vorgaben
Form mündliche Einigung.
Ausnahme: Soll der Vertrag befristet sein und länger als 12 Monate laufen, braucht er die schriftliche Form.
Inhalt Nennung aller Vermieter und Mieter,

Wohnung,

Miete,

Mietbeginn.

Laufzeit unbefristeter Vertrag
Vermieter-Kündigung gesetzliche Kündigungsfrist,

nur gesetzliche Gründe zählen, z.B. Eigenbedarf.

Mieter-Kündigung gesetzliche Kündigungsfrist,

Grund ist nicht nötig.

Mieterhöhung Maximal ortsübliche Vergleichsmiete möglich. Mieter muss zustimmen.
Vorteil Gesetz bestimmt Rechte und Pflichten:
Mieter zahlt z.B. keine Nebenkosten, muss nicht renovieren.
Nachteil schwierige Beweisführung
Stichwörter: mündlicher + vertrag

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